Gerrit Huy bleibt nach Potsdam-Treffen aus DPG ausgeschlossen
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 14:10 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy bleibt von der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) ausgeschlossen. Das Berliner Landgericht wies ihre Klage am Freitag ab und bestätigte damit die Entscheidung des Vereinsvorstands aus dem Jahr 2024.
Gericht veröffentlicht Begründung am Montag
Die Urteilsbegründung will das Gericht erst am Montag veröffentlichen. Huy hat nach der Abweisung ihrer Klage einen Monat Zeit, in die nächste Instanz zu gehen.
Ausschluss nach Potsdamer Treffen
Huy war insbesondere wegen ihrer Teilnahme an dem Treffen in Potsdam ausgeschlossen worden. Dort hatten sich Ende November 2023 unter anderem AfD- und CDU-Mitglieder mit dem Rechtsextremisten Martin Sellner getroffen und über „Remigration“ gesprochen.
Der Vorstand der DPG hatte einstimmig entschieden, Huy habe dadurch das Ansehen und die Interessen der Gesellschaft „in grober Weise“ beschädigt. Die Abgeordnete ging juristisch gegen den Ausschluss vor.
Huy kritisiert Berichterstattung
In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht im September nahm Huy erneut Bezug auf das Treffen. Sie sagte, es sei ihr vollkommen unverständlich gewesen, wie es Anfang 2024 zu der medialen Affäre gekommen sei.
Bei der Veranstaltung sei ihr nichts aufgefallen, was sie anstößig fand. Anfang 2024 habe sie das Treffen praktisch schon vergessen gehabt; zudem sei die Correctiv-Berichterstattung in weiten Teilen falsch.
DPG mit Sitz gegenüber dem Reichstag
Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft ist eine überparteiliche Vereinigung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der deutschen Landtage und des Europaparlaments. Sie hat ihren Sitz im ehemaligen Reichstagspräsidentenpalais direkt gegenüber dem Reichstagsgebäude.
Der Verein erhält aus dem Bundesetat jährlich etwa drei Millionen Euro.
Der Ausschluss betrifft keine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, sondern die Zugehörigkeit zu einer eigenen parlamentarischen Vereinigung. Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft bringt Abgeordnete aus Bundestag, Landtagen und Europaparlament zusammen und nutzt dafür das ehemalige Reichstagspräsidentenpalais gegenüber dem Reichstagsgebäude.
Vereinsentscheidung mit politischer Signalwirkung
Ausgangspunkt war die Teilnahme H?ys am Treffen in Potsdam Ende November 2023. Die Veranstaltung wurde Anfang 2024 durch Berichte über Gespräche zur sogenannten „Remigration“ politisch bundesweit bekannt. Der Vorstand der DPG bewertete H?ys Teilnahme als schwere Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins und beschloss ihren Ausschluss einstimmig.
Das Landgericht Berlin hat diese Entscheidung nun bestätigt. Die schriftliche Begründung soll am Montag veröffentlicht werden; anschließend läuft für Huy eine Monatsfrist für den Gang in die nächste Instanz. Für die DPG ist das Urteil deshalb zunächst eine Bestätigung ihrer vereinsinternen Entscheidung, zugleich bleibt der Rechtsstreit wegen der möglichen Berufung offen.
Bedeutung für den parlamentarischen Betrieb
Die DPG ist überparteilich organisiert, erhält aber jährlich rund drei Millionen Euro aus dem Bundesetat. Der Fall berührt damit sowohl die Autonomie parlamentarischer Vereinigungen als auch die Frage, welche Maßstäbe solche Organisationen beim Schutz ihres Ansehens anlegen dürfen. Das Urteil setzt dabei keinen allgemeinen Maßstab für die politische Bewertung des Potsdamer Treffens, sondern entscheidet zunächst über H?ys Mitgliedschaft in diesem Verein.

