Krings fordert nach Stromnetz-AnschlÀgen mehr HÀrte gegen Klima-Radikale
Veröffentlicht am: 06.09.2026 um 09:04 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, GĂŒnter Krings, fordert ein hĂ€rteres Vorgehen gegen sogenannten âKlima-Radikalismusâ nach AnschlĂ€gen auf das Stromnetz in mehreren BundeslĂ€ndern. Die jĂŒngsten Angriffe hĂ€tten âeine terroristische QualitĂ€tâ, sagte der CDU-Politiker dem âKölner Stadt-Anzeigerâ.
Krings sieht Straftaten mit besonderer Schwere
Krings betonte, bei solchen Angriffen auf die Energieversorgung mĂŒssten die harten StraftatbestĂ€nde zum Schutz der rechtsstaatlichen und demokratischen Ordnung konsequent zur Anwendung kommen. Er ordnet die Taten damit in die NĂ€he besonders schwerer Delikte ein, die die FunktionsfĂ€higkeit des Staates und die Sicherheit der Bevölkerung betreffen.
Die AnschlĂ€ge auf das Stromnetz in mehreren BundeslĂ€ndern stehen fĂŒr ihn exemplarisch fĂŒr eine neue Form von Gewalt, die sich unter dem Schlagwort âKlima-Radikalismusâ entwickelt. Es gehe nicht mehr um Protest im Rahmen der gesetzlichen Regeln, sondern um gezielte Eingriffe in kritische Infrastruktur.
Appell an Parteien und Zivilgesellschaft
Zugleich richtet Krings einen deutlichen Appell an andere Parteien und die Zivilgesellschaft. âEs darf nicht der Eindruck entstehen, hier gebe es Sympathien fĂŒr solche gefĂ€hrlichen Gewalttaten oder gar eine stillschweigende Billigungâ, verlangte er. Politische Akteure und gesellschaftliche Gruppen mĂŒssten sich klar und unmissverstĂ€ndlich von solchen Taten distanzieren.
Krings macht deutlich, dass jede Form der Relativierung der AnschlĂ€ge dem Vertrauen in den Rechtsstaat schaden könne. Aus seiner Sicht braucht es ein gemeinsames VerstĂ€ndnis darĂŒber, dass Gewalt gegen Infrastruktur keine legitime Form des Engagements fĂŒr Klimaschutz ist.
Debatte um Grenzen des Protests
Die ĂuĂerungen des CDU-Politikers fĂŒgen sich in eine anhaltende Diskussion darĂŒber ein, wo die Grenzen zwischen zulĂ€ssigem Protest und strafbarer Radikalisierung verlaufen. Angriffe auf das Stromnetz, wie sie in mehreren BundeslĂ€ndern gemeldet wurden, schĂ€rfen diese Debatte zusĂ€tzlich, weil sie die Versorgungssicherheit und den Alltag vieler Menschen berĂŒhren.
Krings plĂ€diert vor diesem Hintergrund dafĂŒr, dass staatliche Stellen konsequent einschreiten und vorhandene strafrechtliche Instrumente ausschöpfen. Gleichzeitig sollen Parteien und gesellschaftliche Organisationen deutlich machen, dass Klimaschutz ohne Gewalt und ohne GefĂ€hrdung kritischer Infrastruktur auskommen muss.
Die Aussage von GĂŒnter Krings fĂ€llt in eine Phase erhöhter SensibilitĂ€t fĂŒr Angriffe auf kritische Infrastruktur. Das Stromnetz gilt als RĂŒckgrat der modernen Gesellschaft, bereits begrenzte Störungen können Versorgung, Kommunikation und Verkehr beeintrĂ€chtigen. Wenn ein fĂŒhrender Oppositionspolitiker von âterroristischer QualitĂ€tâ spricht, unterstreicht er die Schwere der VorgĂ€nge und verweist darauf, dass hier nicht mehr von ĂŒblichen SachbeschĂ€digungen, sondern von Angriffen auf die FunktionsfĂ€higkeit des Staates die Rede ist.
Rechtlich knĂŒpft Krings an bestehende Strafnormen an, die den Schutz der öffentlichen Ordnung und der Energieversorgung betreffen. Dazu zĂ€hlen etwa Vorschriften zu Sabotage, schwerer Brandstiftung oder Angriffen auf Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Die Forderung, diese âkonsequent zur Anwendungâ zu bringen, zielt auf eine strikte Auslegung und konsequente strafrechtliche Verfolgung, ohne neue Gesetze unmittelbar in Aussicht zu stellen. Der Begriff âKlima-Radikalismusâ markiert dabei eine politische Zuschreibung fĂŒr TĂ€ter, die mutmaĂlich aus einem extremisierten Klima- oder Umweltaktivismus heraus handeln.
Politische Debatte um Klima-Aktivismus
In der politischen Auseinandersetzung ist die Frage, wo ziviler Protest endet und strafbare RadikalitĂ€t beginnt, seit LĂ€ngerem umstritten. Aktionen wie StraĂenblockaden oder Angriffe auf Anlagen der fossilen Energieversorgung bewegen sich je nach Form und Schaden auf einer Skala von Ordnungswidrigkeit bis schwerer Straftat. Mit seinem Appell an Parteien und Zivilgesellschaft betont Krings, dass Distanz zu Gewaltakten klar sichtbar sein mĂŒsse, um eine Verharmlosung oder indirekte Legitimation zu verhindern.
Bedeutung fĂŒr Ăffentlichkeit und Infrastruktur
FĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger stellt sich vor allem die Frage nach der Sicherheit der Energieversorgung und nach der VerlĂ€sslichkeit staatlicher SchutzmaĂnahmen. Die Debatte um âKlima-Radikalismusâ berĂŒhrt darĂŒber hinaus den gesellschaftlichen Zusammenhalt: Einerseits besteht breite UnterstĂŒtzung fĂŒr Klimaschutz, andererseits wachsen Vorbehalte gegenĂŒber Formen des Protests, die Infrastruktur gefĂ€hrden oder Menschen in unmittelbare Gefahr bringen. Die von Krings geforderte âHĂ€rteâ ist daher nicht nur strafrechtliche, sondern auch symbolische Abgrenzung: Sie soll klarmachen, dass Klimaschutz und Gewalt gegen kritische Infrastruktur strikt voneinander zu trennen sind.
