HausÀrzte können vorerst weiter telefonisch krankschreiben
20.04.2020 - 16:25:45 | ad-hoc-news.de
Nach der AnkĂŒndigung des Auslaufens der Sonderregelung fĂŒr eine Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen, wurde am Nachmittag vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine bis auf Weiteres geltende VerlĂ€ngerung der Ausnahmeregelung beschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Organ der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und besteht aus Vertretern der Krankenkassen und Ărzte. Nach anderslautenden Meldungen aus dem Gesundheitsministerium, verstĂ€ndigte sich das Selbstverwaltungsgremium zunĂ€chst auf eine FortfĂŒhrung der Ausnahmeregelung. Derzeit ist eine Vor-Ort-Behandlung von potentiell infizierten Patienten in den Arztpraxen aufgrund der fehlenden SchutzausrĂŒstung nicht möglich. Eine Pflicht zur persönlichen Vorsprache gefĂ€hrde sowohl das Personal in den Arztpraxen, als auch die anderen Patienten in der Praxis und sei deshalb derzeit nicht verantwortbar, so Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses. Am heutigen Montag werde das Gremium nochmals ĂŒber eine praktikable Lösung beraten, allerdings werde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine VerlĂ€ngerung der Regelung bis mindestens 4. Mai ins Auge gefasst. Aktuell kann bei Atemwegserkrankungen eine maximal einwöchige Krankschreibung ĂŒber eine telefonische Beratung ausgestellt werden. Bei Anhalten der Beschwerden, könne die Krankschreibung bis zu dreimal um jeweils eine Woche verlĂ€ngert werden, betont Hecken. Zu der unklaren Lage war es gekommen, weil am Freitag eine Beendigung der Regelung in Beratung mit dem Gesundheitsministerium beschlossen worden war. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses verwies auf den derzeitigen Entscheidungshorizont. Bei der aktuellen Lage mĂŒssen wir von Tag zu Tag neu ĂŒber Regelungen nachdenken und alles immer wieder neu ĂŒberdenken und der Infektionssituation anpassen, erklĂ€rt der G-BA-Vorsitzende. Die weitere Handhabung richte sich nach dem akuten Infektionsgeschehen, aber auch nach externen Faktoren wie dem Vorhandensein von medizinischen Schutzmasken und Schutzkleidung. Wir mĂŒssen die Ă€rztliche Versorgung sicherstellen, dies hat höchste PrioritĂ€t. Wir haben auch eine Verantwortung die medizinische Versorgung fĂŒr alle KrankheitsfĂ€lle zu garantieren. Wenn die Menschen mit ernsthaften Erkrankungen aus Angst vor einer Corona-Infektion nicht mehr zu den entsprechenden Ărzten gingen, sie das kontraproduktiv, so der Vertreter des Gesundheitssystems. Daher gehe er davon aus am heutigen Nachmittag zu einer gemeinsamen Beschlussfassung zu kommen, die eine VerlĂ€ngerung der Sonderregelung bis zum 4. Mai vorsieht. Um nochmals zu betonten, es gibt weiterhin die Möglichkeit fĂŒr Patienten mit Atemwegserkrankungen, den Weg einer telefonischen Anamnese zu gehen. Diese Regelung besteht bis auf Weiteres.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix
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