BER, Justiz

Hubig will nach CSD-Anschlag Gesetze nachschÀrfen

Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach dem Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) mehrere Gesetze nachschĂ€rfen und das Grundgesetz Ă€ndern."Ich bin dafĂŒr, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergĂ€nzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen IdentitĂ€t", sagte sie der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe).

Hubig will nach CSD-Anschlag Gesetze nachschÀrfen
Trauer nach CSD-Anschlag (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur
Das Grundgesetz verbiete bereits heute ausdrĂŒcklich Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft. Es sei nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen IdentitĂ€t in der Verfassung zu verbieten.

Man mĂŒsse dazu in der Regierung noch GesprĂ€che fĂŒhren, so Hubig. Es sei bekannt, dass es in der Union Vorbehalte gebe. Allerdings sehe sie auch ermutigende Signale, sagte die SPD-Politikerin und verwies auf unionsgefĂŒhrte Landesregierungen. "Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekrĂ€ftigt, dass der Staat sich fĂŒr ihren Schutz einsetzen wird. Eine ErgĂ€nzung des Grundgesetzes wĂŒrde diese AnkĂŒndigung mit Leben fĂŒllen", so die Bundesjustizministerin.

Hubig will zudem den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz verbessern. "Der TĂ€ter war kein Unbekannter. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn als gefĂ€hrlichen Islamisten identifiziert. Und noch im Mai stand er in Berlin vor Gericht, weil er sich dem Islamischen Staat anschließen wollte. Trotzdem ist es nicht gelungen, die Tat zu verhindern", sagte Hubig. Man mĂŒsse daraus Konsequenzen ziehen. Der Innenminister und sie fĂŒhrten dazu GesprĂ€che.

Die Sicherheitsbehörden hĂ€tten oft wichtige Informationen dazu, ob von einer Person, etwa einem Islamisten, eine Gefahr ausgehe, sagte die SPD-Politikerin. Man mĂŒsse sicherstellen, dass die Strafjustiz diese Erkenntnisse heranziehen könne, wo es nötig sei. Das sei besonders wichtig, wenn ein Gericht entscheide, ob eine Strafe zur BewĂ€hrung ausgesetzt werde. Denn BewĂ€hrung komme nur in Betracht, wenn zu erwarten sei, dass der TĂ€ter keine Straftaten mehr begehen werde. FĂŒr solche Prognosen könnten Informationen der Sicherheitsbehörden extrem relevant sein, so Hubig.

"Gleiches gilt fĂŒr Entscheidungen ĂŒber eine VorbewĂ€hrung, wie sie das Berliner Gericht im Falle von Abdul B. getroffen hat", so Hubig. Die VorbewĂ€hrung gebe es nur im Jugendstrafrecht. Das Gericht könne sich die Entwicklung eines StraftĂ€ters zunĂ€chst noch einige Monate ansehen - und erst dann entscheiden, ob die Strafe zur BewĂ€hrung ausgesetzt werde.

Fachleute wĂŒrden die VorbewĂ€hrung fĂŒr ein sinnvolles Instrument halten, diese EinschĂ€tzung teile sie. Man sollte sie also beibehalten, so Hubig. Aber sie könne sich vorstellen, dass man hier etwas nachschĂ€rfen mĂŒsse. Es mĂŒsse auch im Gesetz klar sein: Eine VorbewĂ€hrung dĂŒrfe nur ausgesprochen werden, wenn das mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar sei.

Zugleich lehnte sie eine grundsĂ€tzliche Bestrafung von extremistischen Jugendlichen oder GefĂ€hrdern nach Erwachsenenstrafrecht ab und verteidigte die Anwendung von Jugendstrafrecht. Es gehe darum, junge StraftĂ€ter zurĂŒck auf den richtigen Weg zu bringen, erklĂ€rte die SPD-Politikerin. Das sollte weiterhin das Ziel sein, auch im Umgang mit jungen Menschen, die sich radikalisiert hĂ€tten. Denn sie seien oft noch formbar. Wenn man sie pauschal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen wĂŒrde, könne das sogar den falschen Effekt haben und ihre Radikalisierung befördern.

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