Behörde, Aufenthaltserlaubnis

Behörde: Aufenthaltserlaubnis fĂŒr russischen Medienvertreter nicht verlĂ€ngert

27.06.2025 - 13:52:17 | dpa.de

Im Streit um den Umgang mit Korrespondenten russischer Staatsmedien in Deutschland hat das Berliner Landesamt fĂŒr Einwanderung konkrete Angaben zu dem von Moskau angeprangerten Fall gemacht.

Anders als von Russland dargestellt sei dem Mann nicht die Aufenthaltserlaubnis entzogen worden, sondern ihm sei lediglich eine VerlÀngerung seiner abgelaufenen Erlaubnis verwehrt worden.

Die PÀsse der Ehefrau und der Tochter wurden von der Polizei "nach AushÀndigung in Verwahrung genommen", wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Das Landesamt habe zuvor ein Amtshilfeersuchen an die Polizei gerichtet. Weitere Angaben machte die Behörde nicht.

Nach einem "Spiegel"-Bericht war fĂŒr das Berliner Landesamt die rechtliche Grundlage entfallen, dass der Vertreter einer russischen staatlichen Medienholding weiter in Deutschland bleiben konnte. In einem Bescheid forderte die Behörde demnach ihn und seine Familie auf, die Bundesrepublik bis spĂ€testens 19. August zu verlassen. Hintergrund sei, dass der EuropĂ€ische Rat die Mediengruppe bereits im Februar 2023 auf die EU-Sanktionsliste gesetzt habe.

Als Reaktion auf den Fall bestellte das russische Außenministerium den deutschen Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, ins Ministerium, "um ihn ĂŒber Vergeltungsmaßnahmen als Reaktion auf die Verfolgung russischer Journalisten zu informieren", wie ein Ministeriumssprecher der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Tass sagte.

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