Bund mahnt zu Einheitlichkeit bei Tierhaltungskennzeichnung
03.09.2024 - 12:29:05 | dts-nachrichtenagentur.de
Im Streit um die Auslegung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung drÀngt das Bundeslandwirtschaftsministerium die LÀnder zu Einheitlichkeit.
Fleisch und Wurst im Supermarkt (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
FĂŒr Mittwoch habe man Vertreter der BundeslĂ€nder zum Austausch ĂŒber Auslegungsfragen eingeladen, teilte das Ministerium am Dienstag mit.
Ziel sei es, dass sich die zustĂ€ndigen Landesbehörden unter fachlicher Moderation des BMEL auf "möglichst einheitliche Vorgehensweisen und Regelungen" verstĂ€ndigen. Der Schritt sei nötig geworden, weil eine entsprechende vom Bund vorgelegte Ănderung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die Rechtsauslegung in den BundeslĂ€ndern vereinheitlichen sollte, im Juli 2023 kurzfristig keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hatte, so das Ministerium.
Zur BegrĂŒndung des Appells hieĂ es, dass eine "stringente und vor allem bundesweit einheitliche Auslegung" der Haltungsformen sowohl fĂŒr die tierhaltenden Betriebe als auch fĂŒr die Verbraucher wichtig sei.
Nur so könne sichergestellt werden, dass Landwirte von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern gleichbehandelt wĂŒrden und Verbrauchern gegenĂŒber die "VerlĂ€sslichkeit und Transparenz" der Kennzeichnung gewĂ€hrleistet werde.
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz war im August 2023 in Kraft getreten. Aktuell geht es darum, die Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen, damit sie im Lebensmitteleinzelhandel, im Online-Handel sowie in Metzgereien zu finden ist. In einem ersten Schritt waren die Inhaber tierhaltender Betriebe bis zum 1. August 2024 verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen gegenĂŒber den von den LĂ€ndern bestimmten zustĂ€ndigen Behörden mitzuteilen. Die Behörden vergeben eine Kennnummer, aus der die Haltungsform im Sinne der Tierhaltungskennzeichnung hervorgeht.
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