Stromkabel fĂŒr Gasförderung vor Borkum vorerst zulĂ€ssig
01.08.2025 - 17:20:09 | dpa.deDie DUH hatte beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung fĂŒr ein Stromkabel zur geplanten Förderplattform des Unternehmens One-Dyas vorerst zu stoppen.
Das Kabel soll Strom vom nahegelegenen Windpark Riffgat liefern. Es wĂŒrde durch ein Schutzgebiet verlaufen, in dem laut Gericht geschĂŒtzte Riff-Formationen liegen, die durch die Bauarbeiten beeintrĂ€chtigt oder beseitigt wĂŒrden. Die Genehmigung war im FrĂŒhjahr unter anderem um zusĂ€tzliche Kompensationsauflagen ergĂ€nzt worden.
Kabel darf trotzdem nicht verlegt werden
Trotz des OVG-Beschlusses bleibt die Verlegung des Kabels vorerst untersagt. In einem weiteren Verfahren hatte die DUH im Juli vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg mit einem Antrag Erfolg. Die Umwelthilfe hatte beantragt, dass bestimmte Befreiungen vom Naturschutzrecht vorlĂ€ufig nicht gelten sollen. Diese waren vom NiedersĂ€chsischen Landesbetrieb fĂŒr Wasserwirtschaft, KĂŒsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt worden.
Eine dagegen gerichtete Beschwerde liegt nun beim OVG in LĂŒneburg. Erst wenn auch in diesem Verfahren das Gericht die Befreiungen bestĂ€tigt, könnte das Vorhaben umgesetzt werden.
DUH: Fokus liegt auf Riffschutz
Die Umwelthilfe misst der Entscheidung des OVG nur geringe Bedeutung bei. "FĂŒr One-Dyas ist da erst mal nichts gewonnen", sagte DUH-Energieexperte Constantin Zerger. Die Organisation konzentriere sich auf das laufende Verfahren zum Schutz des seltenen Steinriffs. Dass wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen in getrennten Verfahren behandelt wĂŒrden, sei aber schwer nachvollziehbar.
Unternehmen hofft, Land bleibt zurĂŒckhaltend
One-Dyas sieht die Entscheidung hingegen als wichtigen Zwischenschritt. "Wir freuen uns, dass das OVG in LĂŒneburg bestĂ€tigt hat, dass One-Dyas eine gĂŒltige Genehmigung fĂŒr die Kabelverlegung besitzt", teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Man bereite sich auf den Bau vor, warte aber auf die Entscheidung im zweiten Verfahren.
Auch das niedersĂ€chsische Umweltministerium betonte, dass das Kabel erst verlegt werden dĂŒrfe, wenn auch im noch laufenden Verfahren zu den Befreiungen vom Naturschutzrecht ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliege. Die Entscheidung zur wasserrechtlichen Genehmigung sei nur ein Teilaspekt. Man werde den Beschluss des OVG nun sorgfĂ€ltig prĂŒfen, sagte ein Sprecher.
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