Informationsfreiheitsgesetz: BfDI stellt sich gegen ReformplÀne
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 05:10 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSGeplante Ănderungen am Informationsfreiheitsgesetz
- Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann lehnt eine Abschaffung des Auskunftsrechts fĂŒr nicht natĂŒrliche Personen ab.
- Union und SPD wollen den bisherigen Kostendeckel von maximal 500 Euro abschaffen.
- Ăber die Reform haben der BfDI und das Bundesinnenministerium erste GesprĂ€che aufgenommen.
BfDI warnt vor EinschrÀnkung der Informationsfreiheit
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann stellt sich gegen die PlĂ€ne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschrĂ€nken. Sein Sprecher Philipp Wilhelmstrop erklĂ€rte, es gebe keinen konkreten Anlass, das Auskunftsrecht fĂŒr nicht natĂŒrliche Personen abzuschaffen.
Auch ein pauschaler Nachweis berechtigter Interessen wĂŒrde nach EinschĂ€tzung des BfDI das bisherige Regel-Ausnahme-VerhĂ€ltnis umkehren und den voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen beenden.
Behörden könnten stÀrker belastet werden
Eine solche Regelung wĂŒrde nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten voraussichtlich erheblichen PrĂŒfungsaufwand bei den auskunftspflichtigen Behörden verursachen. Sie entlaste die Verwaltung daher nicht, sondern erschwere den Zugang zu staatlichen Informationen.
GrundsĂ€tzlich lehnt Hennemann eine Reform des IFG nicht ab. PrĂ€zisierungen und Anpassungen könnten erwogen werden, die derzeit geĂ€uĂerten PlĂ€ne fĂŒhrten in ihrer Gesamtheit jedoch möglicherweise zu einer weitreichenden BeschrĂ€nkung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit auf Bundesebene.
BfDI fordert mehr Veröffentlichungspflichten
Statt den Zugang nachtrĂ€glich zu begrenzen, spricht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte fĂŒr mehr proaktive Veröffentlichungspflichten der Behörden aus. Das entspreche auch dem Koalitionsvorhaben, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung sowie eine Kultur der Datennutzung und des Datenteilens voranzutreiben.
Nach Angaben der in Bonn ansÀssigen Behörde gibt es inzwischen GesprÀche mit dem Bundesinnenministerium. ZunÀchst solle ein gemeinsames LageverstÀndnis zur geplanten Reform entwickelt werden.
Koalition plant umfassenden Umbau
Union und SPD hatten Anfang Juli konkrete PlĂ€ne fĂŒr einen umfassenden Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes vorgestellt. BĂŒrgerrechtler und Journalisten reagierten darauf mit Entsetzen.
Nach dem Koalitionsbeschluss soll der Zugang kĂŒnftig auf natĂŒrliche Personen mit berechtigtem Interesse konzentriert werden, sofern diese Informationen nicht ĂŒber andere Regelungen erhalten können. Zudem wollen die Regierungsparteien den bisherigen Kostendeckel von maximal 500 Euro abschaffen und die IFG-GebĂŒhren am Kostendeckungsprinzip ausrichten.
Die Ănderungen sollen laut Koalitionsbeschluss in Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten erfolgen.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewĂ€hrt auf Bundesebene seit 2006 grundsĂ€tzlich Zugang zu amtlichen Informationen, ohne dass Antragsteller ein besonderes persönliches Interesse nachweisen mĂŒssen. Diese Konstruktion soll Behördenkontrolle und journalistische Recherche ermöglichen und gilt zugleich als Instrument fĂŒr mehr Transparenz staatlichen Handelns.
Die von Union und SPD geplanten Ănderungen wĂŒrden nach dem vorliegenden Koalitionsbeschluss den Zugang stĂ€rker auf natĂŒrliche Personen mit berechtigtem Interesse konzentrieren. ZusĂ€tzlich steht eine Anpassung des GebĂŒhrenmodells im Raum. FĂŒr Antragsteller könnte das höhere HĂŒrden und weniger Rechtssicherheit bedeuten; fĂŒr Behörden wĂ€re einzelfallbezogene InteressenprĂŒfung statt pauschaler Bearbeitung zu erwarten.
Transparenz und Verwaltungsaufwand
Der Einwand des Bundesdatenschutzbeauftragten zielt deshalb auf einen möglichen Zielkonflikt: Eine EinschrĂ€nkung des Anspruchs könnte zwar missbrĂ€uchliche oder umfangreiche Anfragen begrenzen, zugleich aber zusĂ€tzliche PrĂŒfungen auslösen. Proaktive Veröffentlichungspflichten könnten den Zugang zu hĂ€ufig nachgefragten Informationen erleichtern und AntrĂ€ge reduzieren, setzen jedoch klare Standards, geeignete digitale Verfahren und ausreichende Ressourcen voraus.
Die laufenden GesprÀche zwischen dem BfDI und dem Bundesinnenministerium markieren den nÀchsten politischen Schritt. Entscheidend wird sein, ob eine Reform den voraussetzungslosen Zugang beibehÀlt, Ausnahmen prÀzise begrenzt und Transparenzpflichten verbindlich ausbaut.
