Aufnahmeeinrichtung fĂƒÂƒĂ‚ÂŒr Asylbewerber

Innenministerium: in der Corona-Krise neu registrierte Asylbewerber leben schon lÀnger in Deutschland

17.05.2020 - 10:54:23 | ad-hoc-news.de

Das Bundesinnenministerium nimmt an, dass die wĂ€hrend der Corona-Krise neu registrierten Asylbewerber sich zum großen Teil schon lĂ€nger in Deutschlland aufgehalten haben.

Aufnahmeeinrichtung fĂƒÂŒr Asylbewerber - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (BAMF) teilte mit, dass im April etwa 5.100 AsylerstantrĂ€ge in Deutschland gestellt wurden, obwohl wegen der Corona-Krise kaum noch Asylsuchende an den Grenzen festgestellt worden seien. Ein Sprecher des Innenministeriums erklĂ€rte der Zeitung "Welt am Sonntag", bei der Mehrzahl dieser neul registrierten Asylbewerber sei davon auszugehen, dass sie sich bereits seit einer Weile in Deutschland aufgehalten haben, bevor sie ihren Antrag stellten.

Beamte, die mit der Erstaufnahme von Asylbewerbern betraut sind, informierten die "Welt am Sonntag" darĂŒber, es handele sich bei den NeuzugĂ€ngen unter anderem um Personen, die zuvor per Visum eingereist seien. Auch Corona-bedingte Verzögerungen be der Registierung könnten aber eine Rolle spielen. Nur das Bundesamt fĂŒr Migration könne aufgrund von Reisewegbefragungen oder der Auswertung von Eurodac-Treffern wirklich belastbare Angaben dazu machen, wie viele Asylbewerber tatsĂ€chlich erst kĂŒrzlich nach Deutschland eingereist seien und wie viele schon lĂ€nger mit einem Visum oderanders - etwa untergetaucht - hier lebten.

Auf eine entsprechende Anfrage der "Welt am Sonntag" erklĂ€rte das BAMF, das "PhĂ€nomen" sei ihm bekannt. Es gebe Hinweise darauf, dass "Personen nicht direkt nach ihrer Einreise einen Asylantrag gestellt haben", sondern das erst jetzt getan hĂ€tten. Weitere Angaben ĂŒber den Aufenthalt dieser Personen vor ihrer Antragstellung könne man nicht machen.

Das sĂ€chsiche Innenministerium gab einige Beispiele,um welche FĂ€lle es sich unter anderem handele. Zu den im April erstmals Registrierten gehören demnach unter anderem Personen, die sich bereits legal in Deutschland aufgehalten haben, zum Beispiel Studenten, deren Aufenthaltsberechtigung ausgelaufen und die angaben, nicht in ihr Heimatland zurĂŒckkehren zu können. Weitere Personen seien etwa wegen Krankenbehandlung, als Touristen, GeschĂ€ftsreisende oder zum Besuch von Verwandten per Schengenvisum legal in Deutschland gewesen und wollten anschließend "ihren Aufenthalt rechtlich neu ordnen".

Gleichzeitig wies das sĂ€chsische Innenministeriums darauf, dass diedeutschen Grenzen wegen der Corona-Krise nicht geschlossen wurden. Es seien lediglich vorĂŒbergehend Grenzkontrollen eingefĂŒhrt worden, die "einen Übertritt in das Bundesgebiet mit dem Ziel der Stellung eines Asylantrags nicht verhindern" sollten.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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