Bundesanwaltschaft, Islamischer Staat

IS-Anschlagsplan: GBA lÀsst Iraker in Barnim festnehmen

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 15:19 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Ein irakischer Staatsangehöriger ist im Landkreis Barnim festgenommen worden, weil er eine IS-inspirierte Terrorgruppe in Deutschland gegrĂŒndet haben soll. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft plante er AnschlĂ€ge gegen vermeintliche „UnglĂ€ubige“ und hatte bereits eine Kirche in Bremen ausgespĂ€ht.

GBA: Mutmaßlicher IS-AnhĂ€nger wegen Anschlagsplan festgenommen
Generalbundesanwalt (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag einen irakischen Staatsangehörigen im Landkreis Barnim in Brandenburg durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei festnehmen lassen. Der Mann steht im Verdacht, eine terroristische Vereinigung grĂŒnden zu wollen und einen schweren Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben.

Verdacht auf GrĂŒndung einer Terrorgruppe

Nach Angaben des Generalbundesanwalts ist der Beschuldigte der versuchten GrĂŒndung einer terroristischen Vereinigung dringend verdĂ€chtig. In diesem Zusammenhang werden ihm außerdem die Vorbereitung einer schweren staatsgefĂ€hrdenden Gewalttat und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Im Haftbefehl wird dem irakischen Staatsangehörigen zugeschrieben, die radikal-islamistische Ideologie der auslĂ€ndischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu teilen. Im FrĂŒhjahr 2025 soll er geplant haben, gemeinsam mit weiteren Personen AnschlĂ€ge in Deutschland gegen aus seiner Sicht UnglĂ€ubige zu begehen.

Kirche in Bremen als mögliches erstes Ziel

Zur Umsetzung seiner PlÀne soll sich der VerdÀchtige bereits eine Schusswaffe beschafft haben. Zudem soll er eine Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben, die nach seiner Vorstellung das erste Anschlagsziel der geplanten Gruppe sein sollte.

Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der Mann fĂŒr seine PlĂ€ne eine bislang unbekannte Person gewonnen haben. Versuche, weitere Personen anzuwerben, seien jedoch gescheitert.

Untersuchungshaft angeordnet

Der Beschuldigte wurde am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgefĂŒhrt. Dieser eröffnete ihm den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.

Die weiteren Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und der Sicherheitsbehörden sollen nun klÀren, inwieweit die Planungen bereits fortgeschritten waren und ob weitere Beteiligte eine Rolle gespielt haben.

Die Festnahme des irakischen Staatsangehörigen im Landkreis Barnim reiht sich ein in eine Serie von Verfahren gegen mutmaßliche AnhĂ€nger des sogenannten Islamischen Staates in Deutschland. Sicherheitsbehörden beobachten seit Jahren, dass sich ein Teil der islamistischen Szene von propagandistischen Inhalten des IS radikalisieren lĂ€sst und dabei zunehmend auch Anschlagsziele innerhalb Deutschlands in den Blick nimmt.

Besonders bedeutsam ist in diesem Fall der Vorwurf der versuchten GrĂŒndung einer terroristischen Vereinigung. Damit geht die Generalbundesanwaltschaft ĂŒber den Vorwurf einer Einzeltat hinaus und sieht einen strukturellen Ansatz, mit mehreren Personen eine dauerhafte Gruppe zu etablieren, die AnschlĂ€ge gegen als „UnglĂ€ubige“ betrachtete Menschen verĂŒben sollte. Dass nach den bisherigen Erkenntnissen eine Kirche in Bremen als erstes Ziel ausgekundschaftet worden sein soll, zeigt, dass nicht nur staatliche Einrichtungen, sondern auch religiöse Orte im Fokus solcher Planungen stehen können.

Einordnung im sicherheitspolitischen Kontext

Deutschland hat in den vergangenen Jahren mehrfach islamistisch motivierte Angriffe erlebt, darunter AnschlĂ€ge auf öffentliche PlĂ€tze, religiöse Einrichtungen und Einzelpersonen. Die Sicherheitsbehörden versuchen, durch frĂŒhzeitige Ermittlungen, Überwachung und Eingriffe bereits im Stadium der Vorbereitung solche Taten zu verhindern. Der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefĂ€hrdenden Gewalttat und des Verstoßes gegen das Waffengesetz unterstreicht, dass die Ermittler davon ausgehen, dass konkrete Schritte zur Umsetzung der PlĂ€ne bereits unternommen wurden.

FĂŒr die Bevölkerung bedeutet der Fall, dass Kirchen und andere potenzielle symboltrĂ€chtige Orte weiterhin im Fokus der Gefahrenabwehr stehen. Zugleich zeigt das Verfahren, dass Hinweise auf Radikalisierung und mögliche GewaltplĂ€ne frĂŒhzeitig aufgegriffen werden können und zu Maßnahmen wie Durchsuchungen, Festnahmen und Untersuchungshaft fĂŒhren. Wie tragfĂ€hig die Beweislage ist und ob es zu einer Anklage und spĂ€ter zu einem Prozess kommt, wird sich in den kommenden Monaten entscheiden, wenn die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen vertieft und die Rolle möglicher weiterer Beteiligter klĂ€rt.

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