Gesundheitspolitik, Facharzttermine

KBV-Chef Gassen will schnellere Facharzttermine bei Dringlichkeit

Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

KBV-Chef Andreas Gassen schlĂ€gt vor, medizinisch dringende FĂ€lle ĂŒber eine besser vergĂŒtete Terminvermittlung schneller zu FachĂ€rzten zu bringen. Eine pauschale gesetzliche Garantie auf Facharzttermine lehnt er jedoch ab.

KBV will schnellere Facharzttermine in dringenden FĂ€llen
Ärztehaus (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der Vorstandsvorsitzende der KassenĂ€rztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, spricht sich fĂŒr schnellere Facharzttermine in medizinisch dringenden FĂ€llen aus. Er knĂŒpft dies an eine gezielte Terminvermittlung und eine entsprechende VergĂŒtung fĂŒr die beteiligten Praxen.

Gassen fordert besondere Termine fĂŒr dringliche FĂ€lle

„Denkbar wĂ€re eine schnelle Terminvermittlung fĂŒr objektiv medizinisch dringende Termine mit einer entsprechenden VergĂŒtung fĂŒr die Praxen“, sagte Gassen der „Bild“. Unter diesen Voraussetzungen könnten die niedergelassenen Ärzte nach seinen Worten eine begrenzte Zahl kurzfristiger Termine bereitstellen.

Gassen hĂ€lt es fĂŒr realistisch, solche dringend benötigten Facharzttermine in der Regel innerhalb einer Woche anzubieten. Damit sollen Patienten in besonders dringenden FĂ€llen schneller Hilfe erhalten.

Rolle von Überweisungen und 116117

Nach Ansicht des KBV-Chefs wĂŒrde die Zahl der kurzfristig bereitgestellten Termine ausreichen, um FĂ€lle abzudecken, die etwa durch eine als dringend begrĂŒndete hausĂ€rztliche Überweisung oder ĂŒber die Rufnummer 116117 als akut eingestuft werden. Wirklich dringende Termine machten nur einen kleineren Teil des gesamten Versorgungsgeschehens aus.

Die gezielte Steuerung ĂŒber Dringlichkeitskriterien soll aus seiner Sicht verhindern, dass KapazitĂ€ten fĂŒr akute FĂ€lle durch weniger dringende Anliegen blockiert werden.

Kritik an pauschaler gesetzlicher Termingarantie

Eine generelle Garantie fĂŒr Facharzttermine bewertet Gassen hingegen kritisch. Eine pauschale gesetzliche Termingarantie sei nicht umsetzbar, dafĂŒr gebe es nach seinen Worten keine ausreichenden KapazitĂ€ten.

Maßgeblich sei vielmehr die medizinische Notwendigkeit. Entscheidend sei die Ă€rztliche EinschĂ€tzung der Dringlichkeit, nur dann gebe es aus Sicht des KBV-Chefs einen Grund fĂŒr eine Garantie auf einen Facharzttermin.

Die Forderung von KBV-Chef Andreas Gassen nach schnelleren Facharztterminen in medizinisch dringenden FĂ€llen reiht sich in eine seit Jahren laufende Debatte ĂŒber Wartezeiten und Zugangswege in der ambulanten Versorgung ein. Viele Patienten berichten von langen Wartezeiten, wĂ€hrend Ärzteschaften auf begrenzte KapazitĂ€ten und eine hohe Arbeitsbelastung verweisen.

Hintergrund: Terminservicestellen und DringlichkeitsprĂŒfung

Bereits seit einigen Jahren existieren Terminservicestellen der KassenĂ€rztlichen Vereinigungen und die bundesweite Rufnummer 116117, ĂŒber die Patienten bei medizinisch dringlichen Anliegen schneller vermittelt werden können. Zentral ist dabei die Einstufung der Dringlichkeit durch HausĂ€rzte oder die Ă€rztliche ErsteinschĂ€tzung ĂŒber 116117. Gassens Vorschlag zielt darauf, diese Strukturen durch eine gezielte VergĂŒtung und reservierte kurzfristige Termine in Facharztpraxen zu verstĂ€rken.

Bedeutung fĂŒr Patienten und Praxen

FĂŒr Patienten könnte ein solches System bedeuten, dass klar als dringend eingestufte FĂ€lle innerhalb etwa einer Woche einen Facharzttermin erhalten und damit schneller diagnostiziert und behandelt werden. FĂŒr die Praxen wĂ€re dies mit einer strukturierten Planung verbunden: Eine begrenzte Zahl reservierter Slots wĂŒrde gezielt fĂŒr dringliche FĂ€lle vorgehalten und entsprechend vergĂŒtet, wĂ€hrend regulĂ€re, weniger dringende Behandlungen weiterhin ĂŒber die normale Terminplanung laufen.

Politische Debatte um Termingarantie

Parallel dazu wird politisch immer wieder eine generelle gesetzliche Garantie auf Facharzttermine diskutiert. Gassen lehnt eine solche pauschale Termingarantie ab und verweist auf fehlende KapazitĂ€ten in der ambulanten Versorgung. Seine Position betont, dass die medizinische Notwendigkeit und die Ă€rztliche Einstufung der Dringlichkeit im Mittelpunkt stehen sollten. Damit stellt er die Priorisierung besonders dringlicher FĂ€lle ĂŒber eine allgemeine, rechtlich fixierte Zusage fĂŒr alle Patienten.

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