KI-Steuer, Karsten Wildberger

KI-Umsätze: Wildberger will Arbeitsmarktumbau besteuern

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 06:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger will KI-Umsätze in Deutschland besteuern und damit den Wandel des Arbeitsmarkts finanzieren. Die Debatte knüpft an Forderungen nach einer stärkeren Beteiligung digitaler Unternehmen an.

Digitalminister will KI-Umsätze besteuern
Junge Frau mit Laptop (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Wildberger plant Finanzierung des Arbeitsmarktumbaus

  • Bundesdigitalminister Karsten Wildberger will Umsätze mit Künstlicher Intelligenz in Deutschland besteuern.
  • Die Einnahmen sollen den Umbau des Arbeitsmarkts und Umschulungen finanzieren.
  • Wildberger ließ offen, wie er auf mögliche US-Strafzölle gegen eine Digitalsteuer reagieren würde.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) will die Umsätze mit Künstlicher Intelligenz in Deutschland besteuern. Die Einnahmen sollen nach seinen Angaben dazu dienen, den Umbau des Arbeitsmarkts zu finanzieren.

Minister nennt KI als neue Steuerbasis

„Den extrem hohen Umsatz mit dieser Technologie müssen wir besteuern, und mit dem Geld können wir den Umbau finanzieren, das ist auch mein Ansatz“, sagte Wildberger dem „Tagesspiegel“ für dessen Dienstagsausgabe. Wenn in Deutschland Wachstum und Wertschöpfung entstünden, müssten dort auch Steuern gezahlt werden.

Umschulungen für veränderte Tätigkeiten

Der Minister erwartet, dass Künstliche Intelligenz die Arbeitswelt grundlegend verändert. Langfristig werde zwar mehr Beschäftigung entstehen, allerdings in anderen Berufen als heute.

Nach Wildbergers Vorstellung könnten mit den Einnahmen Umschulungen und neue Tätigkeiten etwa im Handwerk oder in der Pflege finanziert werden. Dafür brauche es Wachstum und Offenheit für weitere Instrumente.

Reaktion auf Bill Gates' Robotersteuer

Ob er an einer Digitalsteuer auch bei einer Drohung des US-Präsidenten Donald Trump mit Strafzöllen festhalten würde, ließ Wildberger offen. Er verwies zugleich auf die Notwendigkeit eines global gerechten Systems, betonte aber, ihn beschäftige derzeit stärker die Frage, wie Deutschland selbst Wachstum und Wertschöpfung im KI-Bereich erzeugen könne.

Wildberger reagierte mit seinen Äußerungen auf einen Vorschlag von Microsoft-Gründer Bill Gates. Gates hatte angeregt, Roboter und Künstliche Intelligenz zu besteuern, um den Anreiz zu verringern, Menschen durch Maschinen zu ersetzen.

Der Vorstoß von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger verbindet zwei Debatten: die Finanzierung des digitalen Strukturwandels und die Frage, wie der Staat auf veränderte Beschäftigung durch Künstliche Intelligenz reagieren soll. Anders als eine klassische Robotersteuer zielt sein Ansatz nach der dts-Meldung auf Umsätze mit KI in Deutschland. Entscheidend wäre damit die konkrete Bemessungsgrundlage: Erfasst werden könnten etwa Erlöse von Unternehmen, die KI-Dienste anbieten oder mit KI erhebliche Wertschöpfung erzielen.

Wachstum und Verteilung

Die politische Spannung liegt darin, dass KI zugleich als Produktivitätstreiber und als Risiko für bestehende Tätigkeiten gilt. In deutschen Unternehmen wird KI inzwischen deutlich häufiger eingesetzt als noch vor wenigen Jahren; zugleich verweisen aktuelle Analysen auf wachsende Nachfrage nach Beschäftigten rund um Rechenzentren und digitale Infrastruktur. Das spricht für neue Arbeitsplätze, ersetzt aber nicht automatisch jene Tätigkeiten, die durch Automatisierung unter Druck geraten.

Eine Abgabe könnte zusätzliche Mittel für Weiterbildung, Umschulungen und den Wechsel in Engpassberufe bereitstellen. Sie müsste jedoch so ausgestaltet werden, dass Investitionen, Gründungen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen nicht übermäßig belastet werden. Hinzu kommt die internationale Dimension: Wenn KI-Dienste grenzüberschreitend angeboten werden, lassen sich Gewinne und Umsätze nur begrenzt national erfassen.

Offene politische Fragen

Für Bürger bedeutet der Vorschlag vor allem, dass die Finanzierung des Wandels stärker über die Gewinner der Technologie erfolgen könnte. Offen bleiben die Höhe einer möglichen Abgabe, der genaue Anknüpfungspunkt und die Verwendung der Einnahmen. Ebenso ungeklärt ist, wie Deutschland einen nationalen Ansatz mit einem international abgestimmten Steuersystem verbinden würde.

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