Kinderschutz: Claus nennt 15 Handlungsbedarfe für die Politik
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 13:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSSchutzlücken in Bund und Ländern
- Kerstin Claus übergab ihren ersten Bericht an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner.
- In elf Bundesländern gibt es verpflichtende schulische Regelungen zu Schutzkonzepten, in fünf fehlen sie.
- Der Bericht benennt 15 politische Handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen.
Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, sieht beim Kinderschutz auf allen politischen Ebenen Handlungsbedarf. Sie sagte der dts Nachrichtenagentur am Dienstag, auf Bundesebene könnten nicht alle notwendigen Regelungen getroffen werden.
Claus verwies darauf, dass in elf Bundesländern verpflichtende Regelungen für schulische Schutzkonzepte bestehen, während sie in fünf Ländern fehlen. Dort müsse eine entsprechende Verpflichtung aufgebaut werden.
Claus fordert Qualitätssicherung
Nach Einschätzung der Beauftragten fehlt es den Ländern zudem an einer ausreichenden Qualitätssicherung für Schutzkonzepte. Ohne überprüfbare Standards seien diese ein „stumpfes Schwert“.
Weitere Lücken sieht Claus beim Familien- und Strafrecht. Hinzu kämen Finanzierungslücken bei spezialisierten Fachberatungsstellen, die für viele Kommunen weiterhin als freiwillige Leistung gelten.
Lehramtsstudium soll Kinderschutz abdecken
Claus kritisierte außerdem, dass der Umgang mit Kinderschutz nicht in jedem Lehramtsstudium verpflichtend vermittelt wird. Jedes Kind, das Missbrauch erfahre, besuche eine Schule, sagte sie.
Nach ihren Worten braucht es neben anonymen Beratungsangeboten im Internet auch erreichbare Anlaufstellen vor Ort. Sie forderte ein politisches Mandat für ressortübergreifendes Handeln in jedem Bundesland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Bericht nennt 15 politische Handlungsbedarfe
Claus übergab zuvor den ersten Bericht ihres Amtes an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Das Dokument benennt 15 Handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen.
Zu den Empfehlungen gehört, die Vorschläge der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom September 2026 umzusetzen und finanziell abzusichern.
Der Bericht der Bundesbeauftragten ordnet den Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ein. Die von Kerstin Claus genannten Lücken betreffen damit nicht nur einzelne Vorschriften, sondern das Zusammenspiel von Recht, Zuständigkeiten, Finanzierung und praktischer Umsetzung.
Besonders deutlich wird das am schulischen Bereich: Schutzkonzepte sollen Risiken erkennen, Verantwortlichkeiten festlegen und Verfahren für Hinweise oder Verdachtsfälle schaffen. Ihre Wirkung hängt jedoch davon ab, dass sie verbindlich eingeführt, fachlich begleitet und regelmäßig überprüft werden. Wenn Verpflichtungen zwischen den Ländern auseinanderfallen, gelten für Schulen und Familien unterschiedliche Rahmenbedingungen.
Schutz braucht dauerhafte Strukturen
Für Betroffene und Angehörige ist zudem entscheidend, ob Beratung vor Ort erreichbar bleibt. Fachberatungsstellen benötigen qualifiziertes Personal und verlässliche Finanzierung; eine ausschließlich freiwillige kommunale Leistung kann in angespannten Haushalten unter Druck geraten.
Die politische Bedeutung des Berichts liegt deshalb in seiner ressortübergreifenden Perspektive. Schulpolitik, Jugendhilfe, Familien- und Strafrecht sowie digitaler Kinderschutz greifen ineinander. Der angekündigte Umsetzungsbedarf reicht damit über einzelne Gesetzesänderungen hinaus: Bund und Länder müssen Zuständigkeiten klären, Kommunen handlungsfähig halten und Schutzmaßnahmen an Schulen sowie im digitalen Raum dauerhaft absichern.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
ZDFheute: „Sexueller Missbrauch durch Lehrer: Wie sicher ist die Schule?“ (12.10.2026)
Der Beitrag rückt konkrete Fälle sexuellen Missbrauchs durch Lehrkräfte und die Schutzpflicht von Schulen in den Mittelpunkt. Er bestätigt den Handlungsbedarf bei verpflichtenden Schutzkonzepten und ergänzt den politischen Blick um Erfahrungen Betroffener sowie Fragen zu Strafbarkeitslücken.
Gemeinsam ist beiden Perspektiven die Forderung nach verbindlicherem Schutz an Schulen. Während der Bericht von Kerstin Claus die Zuständigkeiten und strukturellen Finanzierungslücken übergreifend adressiert, konzentriert sich der Beitrag auf Schule, Machtverhältnisse und die praktische Situation Betroffener.
