Kinderschutz im Netz, Altersgrenze soziale Netzwerke

Kinderschutz im Netz: Prien plant Altersgrenze ab 13 Jahren

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 06:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Bundesfamilienministerin Karin Prien will am Mittwoch Eckpunkte für einen besseren Schutz Minderjähriger im Internet ins Kabinett einbringen. Geplant sind vier gesetzliche und acht weitere Maßnahmen – von einer nationalen Altersgrenze bis zu datensparsamer Altersverifikation.

Altersprüfung: Prien legt Eckpunkte für Kinderschutz im Netz vor
Junge Leute beim Zocken (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Vier Gesetze und acht weitere Maßnahmen

  • Unter-13-Jährige sollen soziale Netzwerke grundsätzlich nicht nutzen dürfen, wenn es sich nicht um nachweislich kindgerechte Angebote handelt.
  • Für 13- bis 18-Jährige sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen.
  • Die freiwillige Altersverifikation über die EUDI-Wallet „d-you“ soll ab 2027 das Mindestalter bestätigen, ohne weitere personenbezogene Daten zu übermitteln.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will dem Kabinett an diesem Mittwoch Eckpunkte für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorlegen. Das Paket umfasst vier gesetzliche und acht nichtgesetzliche Maßnahmen.

Nationale Übergangsregelung für soziale Netzwerke

Vorgesehen ist zunächst eine nationale Altersgrenze für soziale Netzwerke, solange es auf europäischer Ebene noch kein einheitliches Mindestalter gibt. Kinder unter 13 Jahren sollen die Angebote grundsätzlich nicht nutzen dürfen; ausgenommen bleiben nachweislich kindgerechte Plattformen.

Für 13- bis 18-Jährige plant die Bundesregierung abgestufte Beschränkungen. Auf EU-Ebene will sie sich zudem für ein Mindestalter von 13 Jahren, ein Verbot suchtfördernder Designs und standardmäßig deaktivierte Empfehlungsalgorithmen einsetzen.

Medienkompetenz wird Teil der Jugendhilfe

Weitere gesetzliche Änderungen betreffen die Kinder- und Jugendhilfe sowie die elterliche Verantwortung. Das Sozialgesetzbuch soll die digitale Lebenswelt ausdrücklich berücksichtigen und Medienkompetenz als Teil der Befähigung junger Menschen zur Selbstbestimmung verankern.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll klargestellt werden, dass die elterliche Aufsichtspflicht auch die Mediennutzung umfasst. Damit soll der Schutz im Netz stärker als gemeinsame Aufgabe von Staat, Plattformen und Familien gefasst werden.

Altersverifikation und weitere Angebote

Zu den nichtgesetzlichen Maßnahmen zählt die EUDI-Wallet „d-you“, die ab 2027 eine freiwillige Altersverifikation ermöglichen soll. Für die Bestätigung des Mindestalters sollen keine weiteren personenbezogenen Daten übermittelt werden.

Geplant sind außerdem ein „KI-Seepferdchen“, eine „Kinder-Online-Wache“, eine Informationskampagne für Eltern von Vorschulkindern sowie zusätzliche Medienbildungs- und Beratungsangebote. Bund, Länder und weitere Akteure sollen enger zusammenarbeiten; EU-Bußgelder gegen Plattformen sollen für medienpädagogische Maßnahmen eingesetzt werden.

Gesamtstrategie folgt später

Die Eckpunkte beruhen auf 56 Empfehlungen einer von Prien eingesetzten Expertenkommission. Sie sind nach Angaben aus der Kabinettsvorlage noch nicht die angekündigte Gesamtstrategie.

Weitere Maßnahmen sollen folgen. Das Kabinett soll die Eckpunkte an diesem Mittwoch beschließen.

Die geplanten Eckpunkte verbinden erstmals eine konkrete nationale Altersgrenze mit einem breiteren Ansatz aus Schutz, Medienbildung und staatlicher Verantwortung. Der zentrale politische Konflikt liegt dabei zwischen einem wirksamen Schutz jüngerer Nutzer und der Frage, wie Altersgrenzen im digitalen Raum praktisch, datensparsam und grundrechtsschonend umgesetzt werden können.

Die vorgesehene Übergangsregelung setzt bei unter 13-Jährigen an und sieht für Jugendliche bis 18 Jahre abgestufte Beschränkungen vor. Damit würde die Bundesregierung nicht nur den Zugang zu sozialen Netzwerken regulieren, sondern zugleich die Gestaltung der Plattformen adressieren: Suchtfördernde Designs und standardmäßig aktivierte Empfehlungssysteme sollen auf europäischer Ebene stärker begrenzt werden.

Schutz und digitale Befähigung

Der Ansatz beschränkt sich nicht auf Verbote. Die geplante Verankerung digitaler Lebenswelten in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Ausbau von Medienkompetenz zielen darauf, Kinder und Jugendliche zu einer sicheren und selbstbestimmten Nutzung zu befähigen. Auch Eltern sollen stärker in die Verantwortung genommen werden, indem ihre Aufsichtspflicht ausdrücklich auf die Mediennutzung bezogen wird.

Besondere Bedeutung hat die geplante freiwillige Altersverifikation über die EUDI-Wallet „d-you“. Wenn dabei tatsächlich nur das Mindestalter bestätigt wird, könnte sie den Spagat zwischen Jugendschutz und Datenschutz unterstützen. Die weitere Gesamtstrategie bleibt jedoch offen: Die Eckpunkte beruhen auf 56 Empfehlungen, bilden aber ausdrücklich noch nicht das vollständige Maßnahmenpaket.

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