NRW-Landtag, André Kuper

NRW-Landtag: Kuper regt 2.000 Euro Ordnungsgeld an

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Landtagspräsident André Kuper will prüfen lassen, ob Nordrhein-Westfalen eine automatische Sanktionsregel des Bundestags übernehmen kann. Anlass sind wiederholte Eklats und der hohe Anteil der AfD an den Ordnungsmaßnahmen.

NRW-Landtagspräsident regt automatische Ordnungsgelder an
André Kuper (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) regt nach mehreren von der AfD provozierten Eklats schärfere Sanktionsmaßnahmen im nordrhein-westfälischen Landtag an. Wenn eine neue Regelung im Bundestag einer höchstrichterlichen Prüfung standhält, will Kuper für ihre Übernahme in Nordrhein-Westfalen werben.

Automatisches Ordnungsgeld nach drei Verwarnungen

„Der Bundestag hat jetzt eine Regelung getroffen, dass bei drei Verwarnungen innerhalb eines definierten Zeitraums automatisch ein Ordnungsgeld von 2000 Euro folgt. Diese Automatik haben wir nicht, sie kann aber sinnvoll sein“, sagte Kuper der „Rheinischen Post“.

Das Vorgehen werde im Kreis der Landtagspräsidenten mit großem Interesse beobachtet. Kuper geht davon aus, dass die Regelung im Bundestag höchstrichterlich überprüft wird. Erst bei einer Bestätigung ihrer Rechtmäßigkeit wolle er sich für eine analoge Einführung im NRW-Landtag einsetzen.

Kuper weist Vorwurf einer Lex AfD zurück

Der Landtagspräsident verwahrte sich gegen die Interpretation, es handele sich um eine Sonderregelung gegen die AfD. „Keinesfalls. Fakt ist: 75 Prozent aller Ordnungsmaßnahmen betreffen bei uns die AfD, die übrigen 25 Prozent verteilen sich auf die übrigen Abgeordneten“, sagte Kuper.

Im NRW-Landtag gilt bei Verstößen gegen die parlamentarische Ordnung ein zweistufiges System. Zunächst kann ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro festgesetzt werden; im Wiederholungsfall steigt es auf 2.000 Euro.

Parlamente verfügen über Ordnungsmaßnahmen, um Debatten gegen persönliche Angriffe, Zwischenrufe und andere Störungen abzusichern. Dabei muss die Sitzungsleitung zwischen einer zulässigen politischen Zuspitzung und einem Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung unterscheiden.

Der Vorschlag von André Kuper zielt auf eine stärkere Standardisierung der Sanktionen. Im nordrhein-westfälischen Landtag gilt bislang ein zweistufiges Modell: Auf ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro kann bei einer Wiederholung ein Betrag von 2.000 Euro folgen. Eine automatische Folge nach einer bestimmten Zahl von Verwarnungen würde den Ermessensspielraum der Sitzungsleitung begrenzen und zugleich die Berechenbarkeit der Sanktionen erhöhen.

Regeln mit Signalwirkung

Politisch relevant ist der hohe Anteil der AfD an den Ordnungsmaßnahmen. Kuper weist eine gezielte Sonderregelung gegen die Partei zurück und verweist auf ein allgemeines Verfahren, das für alle Abgeordneten gelten soll. Damit verschiebt sich die Debatte von der Frage, welche Fraktion besonders häufig auffällt, auf die Ausgestaltung gleicher parlamentarischer Regeln.

Entscheidend wäre zunächst die rechtliche Bewertung der Bundestagsregelung. Eine Übertragung auf Nordrhein-Westfalen käme erst infrage, wenn die dortige Automatik gerichtlicher Prüfung standhält. Für Abgeordnete und Zuschauer würde eine solche Regel vor allem bedeuten, dass wiederholte Verstöße schneller finanzielle Folgen auslösen könnten.

Disclaimer...

de | politik | 70179683 |