Leipzig, Amokfahrt

Leipziger Amokfahrt: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 33-JĂ€hrigen

Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 10:39 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Nach der tödlichen Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft nun offiziell Anklage gegen einen 33-jÀhrigen Deutschen erhoben.

Anklage nach Amokfahrt in Leipzig erhoben
Auto fÀhrt in Leipzig in Menschenmenge (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur
Die Information ließ die Staatsanwaltschaft Leipzig am Freitag durchsickern. Kurz zum Hintergrund: Anfang Mai soll der Angeklagte in der Grimmaischen Straße mit hoher Geschwindigkeit zwei Menschen das Leben genommen und – kaum vorstellbar – weitere 85 Personen bewusst in tödliche Gefahr gebracht haben.

Tatvorwurf: Mord und versuchter Mord

Die Anklage vor dem Leipziger Landgericht liest sich beklemmend: Mord in zwei zusammenhĂ€ngenden FĂ€llen – tja, das ist schon harter Tobak. Daneben stehen 85 AnlĂ€ufe zu versuchtem Mord, dazu schwere und besonders gefĂ€hrliche Eingriffe in den Straßenverkehr in ĂŒber neunzig FĂ€llen sowie acht FĂ€lle besonders riskanter Körperverletzungen. Zwei Menschen verloren ihr Leben. Acht wurden teils schwer verletzt – vier direkt vom Fahrzeug erfasst, vier weitere durch die erschreckende Dynamik in der Menschenmenge.

Mordmerkmale und rechtliche Bewertung

Aus Sicht der Ermittler sind klassische Mordmerkmale wie HeimtĂŒcke, niedrige BeweggrĂŒnde und ein gemeingefĂ€hrliches Mittel erfĂŒllt. Die Ermittlungen werfen ein grelles Licht auf die BrutalitĂ€t der Tat – und auf das Ausmaß der drohenden Gefahr durch solche Amokhandlungen.

Gutachten und Haftfrage

Was die geistige Gesundheit des Beschuldigten betrifft, kommt das vorlÀufige psychiatrische Gutachten laut Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass keine Hinweise auf SchuldunfÀhigkeit oder eingeschrÀnkte ZurechnungsfÀhigkeit bestehen. Die Behörde will daher die bisherige Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie beenden und beantragt stattdessen einen regulÀren Haftbefehl. Das letzte Wort liegt allerdings beim Landgericht, dessen Entscheidung noch aussteht.

Verhalten des Angeklagten

Interessanter Fakt am Rande: Der Mann hat kein Vorstrafenregister. Zwar verweigert er vor den Ermittlern jede Aussage, hat aber dem psychiatrischen Experten einige ErklĂ€rungen geliefert. Die Staatsanwaltschaft hĂ€lt sich in Sachen weitere Details auffallend bedeckt – schließlich steht die Hauptverhandlung noch bevor. Und das dĂŒrfte, wenn es soweit ist, ein emotional aufwĂŒhlender Prozess werden.

In Leipzig steht ein 33-jĂ€hriger Deutscher wegen der Amokfahrt vom 4. Mai vor Gericht, bei der zwei Menschen ums Leben kamen und eine Vielzahl weiterer beinahe getötet wurde. Die Anklage umfasst unter anderem zwei vollendete Morde, 85 versuchte Morde, ĂŒber 90 FĂ€lle der schweren GefĂ€hrdung im Straßenverkehr und mehrere gefĂ€hrliche Körperverletzungen.

Psychiatrisches Gutachten und Reaktionen

Der bisher unvorbestrafte Angeklagte verweigert weitergehend die Aussage – Ausnahmen macht er lediglich bei psychiatrischen Untersuchungen. Das teils brisante juristische Vorgehen – die Staatsanwaltschaft will die Unterbringung in der Psychiatrie beenden und auf regulĂ€re Haft ĂŒbergehen – unterstreicht die Schwere des Falles. In deutschen Medien wie der Zeit (https://www.zeit.de), der SĂŒddeutschen Zeitung (https://www.sueddeutsche.de) und der taz (https://taz.de) wird intensiv ĂŒber das Verfahren und Stimmen aus der Leipziger Zivilgesellschaft berichtet, die sich fassungslos und zunehmend besorgt ĂŒber die Sicherheit in den StĂ€dten Ă€ußern.

Öffentliche Debatte und Einordnung

Das Thema erntet große Resonanz: Debattiert werden Sicherheitskonzepte, PrĂ€ventionsmaßnahmen und der gesellschaftliche Umgang mit Gewaltakten im öffentlichen Raum. Laut aktuellen Medienberichten rĂŒckt insbesondere das Zusammenspiel zwischen psychischer Gesundheit und individueller Verantwortung stĂ€rker in den Fokus. Die Verhandlungsergebnisse dĂŒrften damit nicht nur lokalen, sondern bundesweiten Einfluss haben.

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