Maja T., Ungarn

Maja T.: Berufungsgericht in Budapest reduziert Haftstrafe auf sieben Jahre

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 09:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für Maja T. von acht auf sieben Jahre reduziert. Die non-binäre Person aus Jena war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten angeklagt.

Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht auf sieben Jahre verringert.

Vorwurf schwerer tätlicher Angriffe

Maja T. war in Ungarn wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten angeklagt. Das erstinstanzliche Gericht hatte dafür eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängt.

Berufungsgericht reduziert Strafe

In der Berufung setzte das Gericht die Strafe nun um ein Jahr herab. Die Entscheidung betrifft damit die Höhe der Haftstrafe; der Fall bleibt wegen der Schwere der vorgeworfenen Angriffe von erheblicher Bedeutung.

Ein Urteil mit politischer und rechtlicher Bedeutung

Die Entscheidung des Berufungsgerichts beendet das Verfahren gegen Maja T. nicht lediglich mit einer rechnerischen Korrektur. Sie setzt die vom erstinstanzlichen Gericht verhängte Freiheitsstrafe herab und bestätigt zugleich, dass die ungarische Justiz die Vorwürfe schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten weiterhin als erhebliches Strafunrecht bewertet.

Der Fall hatte über Ungarn hinaus Aufmerksamkeit erlangt, weil Maja T. als non-binäre Person aus Deutschland in einem politisch aufgeladenen Umfeld angeklagt war. Im Zentrum stehen damit neben der individuellen strafrechtlichen Verantwortung auch Fragen zum Umgang mit politisch motivierter Gewalt, zum Schutz von Betroffenen und zu rechtsstaatlichen Verfahrensstandards bei grenzüberschreitenden Strafverfahren.

Folgen für Angehörige und Unterstützer

Für Maja T. und das persönliche Umfeld bedeutet die Reduzierung um ein Jahr keine Aufhebung der Haft, sondern weiterhin eine langjährige Freiheitsstrafe. Welche weiteren rechtlichen Schritte möglich sind und wann das Urteil endgültig wirksam wird, hängt vom ungarischen Verfahrensrecht und dem konkreten Status der Entscheidung ab.

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