SPD-Abgeordnete stellen Rechtsgrundlage von ZurĂŒckweisungen infrage
21.05.2025 - 16:55:53 | dts-nachrichtenagentur.deDie Rechtsgrundlage fĂŒr das Vorgehen an der deutschen Grenze ist umstritten. Nach der Dublin-Verordnung können FlĂŒchtlinge nur dann in andere EU-Staaten zurĂŒckgeschickt werden, wenn zuvor geprĂŒft wurde, welcher EU-Staat zustĂ€ndig ist und ob dort die Rechte des Betroffenen geschĂŒtzt werden. Jan Dieren, Vorsitzender der SPD-Parteilinken "DL21", kritisiert den Eindruck, "dass die Weisung aus dem Innenministerium erteilt wurde, ohne vorher eine belastbare Rechtsgrundlage zu finden". Das wĂ€re bedenklich, "weil man dann befĂŒrchten mĂŒsste, dass mehr Wert auf die imposante Schlagzeile gelegt wurde, als zu schauen, was vernĂŒnftig wĂ€re", sagte der Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen dem Magazin. Im Ziel, die irregulĂ€re Migration zurĂŒckzudrĂ€ngen, sei man sich einig, sagte SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci dem "Stern". "Entscheidend ist, dass die zurĂŒckgewiesenen Asylsuchenden Zugang zu einem Verfahren haben." Auch deshalb bestehe die SPD-Bundestagsfraktion auf der Abstimmung mit den NachbarlĂ€ndern, sagte der Abgeordnete aus Baden-WĂŒrttemberg. "Niemandem ist damit gedient, wenn Menschen in Grenzgebieten untertauchen und dann eine andere Stelle fĂŒr den Ăbertritt suchen." Die Begriffe "illegalen Migration", "irregulĂ€re Migration" und "undokumentierte Migration" werden hĂ€ufig synonym verwendet. Der GroĂteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunĂ€chst als "illegal eingereist", da sie AsylantrĂ€ge nicht vor ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings das Grundrecht auf Asyl oder die Garantien der Genfer FlĂŒchtlingskonvention wahrnehmen und legal ein Asylgesuch stellen. Werden die AntrĂ€ge genehmigt, gelten die FlĂŒchtlinge als regulĂ€r aufhĂ€ltig.
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