MinisterprÀsidentenkonferenz: Rheinland-Pfalz bleibt weiter an der Spitze
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 18:22 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Rheinland-Pfalz bleibt ein weiteres Jahr Vorsitzland der MinisterprÀsidentenkonferenz, obwohl turnusgemÀà Sachsen-Anhalt ab Oktober an der Reihe gewesen wÀre.
LĂ€nderchefs entscheiden einstimmig
Die Regierungschefs der LÀnder beschlossen die VerlÀngerung einstimmig, wie die Staatskanzlei in Mainz mitteilte.
Wechsel zu Sachsen-Anhalt verschoben
Der Vorsitz der MinisterprĂ€sidentenkonferenz wechselt grundsĂ€tzlich turnusgemÀà zwischen den LĂ€ndern. Mit dem Beschluss bleibt Rheinland-Pfalz ĂŒber den ursprĂŒnglich vorgesehenen Zeitpunkt hinaus fĂŒr die Leitung und Koordinierung der LĂ€nder-Runde zustĂ€ndig.
Koordinierung zwischen Bund und LĂ€ndern
Die MinisterprĂ€sidentenkonferenz (MPK) ist das zentrale regelmĂ€Ăige Abstimmungsgremium der Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 LĂ€nder. Sie beraten dort gemeinsame Positionen und koordinieren LĂ€nderinteressen gegenĂŒber dem Bund. Der Vorsitz wechselt grundsĂ€tzlich turnusgemÀà zwischen den LĂ€ndern.
Mit der einstimmigen VerlĂ€ngerung bleibt Rheinland-Pfalz ĂŒber den ursprĂŒnglich vorgesehenen Wechsel im Oktober hinaus in einer herausgehobenen organisatorischen Rolle. Das Vorsitzland bereitet Sitzungen vor, strukturiert die Beratungen und vertritt die Konferenz nach auĂen. Der Beschluss verĂ€ndert damit vor allem die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die Koordination, nicht die föderale ZustĂ€ndigkeit der einzelnen LĂ€nder.
Bedeutung fĂŒr die LĂ€nder
FĂŒr Sachsen-Anhalt verschiebt sich die turnusgemĂ€Ăe Ăbernahme des Vorsitzes. Politisch kann das den LĂ€ndern ermöglichen, KontinuitĂ€t bei laufenden Beratungen zu sichern und gemeinsame Vorhaben lĂ€nger unter einer vertrauten Moderation zu verfolgen. Welche konkreten Themen im zusĂ€tzlichen Jahr im Mittelpunkt stehen, geht aus dem Beschluss nicht hervor.
FĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger ist die MPK vor allem dort relevant, wo LĂ€nder gemeinsam handeln mĂŒssen, etwa bei Bildung, Innerer Sicherheit, Migration, Gesundheit oder der Finanzierung staatlicher Aufgaben. Verbindliche Entscheidungen entstehen dabei in der Regel nicht allein durch den Vorsitz; sie mĂŒssen je nach Thema von den zustĂ€ndigen LĂ€ndern, dem Bund oder den Parlamenten umgesetzt werden.
