Ministerium zu Hochwasser: Aufbau von HĂ€usern am selben Ort erlaubt
05.06.2024 - 16:48:41 | dpa.deDas geht aus einer Stellungnahme auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. Zwar sehe das sogenannte Wasserhaushaltsgesetz ausdrĂŒcklich Verbote vor, "in förmlich festgesetzten Ăberschwemmungsgebieten einzelne HĂ€user oder andere Bauten zu errichten oder gar neue Baugebiete auszuweisen". Einmal errichtete Bauten genieĂen demnach aber Bestandsschutz.
"Dieser Bestandsschutz erlaubt grundsĂ€tzlich auch die Wiederrichtung von durch Hochwasser zerstörten oder beschĂ€digten GebĂ€uden an gleicher Stelle und in der bisherigen Bauweise", heiĂt es dazu weiter. Das Bauplanungsrecht, fĂŒr das das Bundesbauministerium zustĂ€ndig sei, könne den unverĂ€nderten Wiederaufbau nicht verbieten. Als Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 habe das Bauministerium aber eine sogenannte Wiederaufbauklausel im Baugesetzbuch ergĂ€nzt.
Es soll VerschÀrfungen geben
Demnach kann beim Wiederaufbau von ansonsten geltenden Vorschriften abgewichen werden, um eine an Katastrophen angepasste Bauweise zu ermöglichen. Gemeint ist etwa, dass HĂ€user dadurch etwas höher gebaut werden können, auf einem Betonkern beispielsweise. "Damit wird dem Interesse der EigentĂŒmer an der weiteren Nutzung ihrer GrundstĂŒcke einerseits und dem Interesse der Allgemeinheit und der EigentĂŒmer an der Vorbeugung neuer SchadensfĂ€lle andererseits Rechnung getragen", heiĂt es zu dieser Sonderklausel.
Den Angaben zufolge ist die Forderung nach einer solchen Klausel aus dem Ahrtal an das Ministerium herangetragen worden. Laut Bundesumweltministerium soll es kĂŒnftig VerschĂ€rfungen bei der Festlegung von Ăberschwemmungsgebieten geben. So solle es per GesetzesĂ€nderung möglich werden, "besondere Gefahrenbereiche in Ăberschwemmungsgebieten festzusetzen, wo dann keine Baugebiete mehr ausgewiesen werden könnten", heiĂt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Papier zum Hochwasserschutz.
Das Bauministerium weist generell darauf hin, dass die Kommunen fĂŒr Baugenehmigungen zustĂ€ndig seien. Das Haus habe deshalb keine "detaillierte Einsicht ĂŒber den Zustand einzelner GebĂ€ude bezogen auf die WiderstandsfĂ€higkeit gegen Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser oder anderen Einwirkungen". Das solle sich aber kĂŒnftig Ă€ndern.
Das Ministerium plane, im Zuge der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie des Bundes die Beurteilung des GebĂ€udebestands mit Blick auf die WiderstandsfĂ€higkeit gegen Naturgefahren zu verbessern, heiĂt es. Nach Angaben des Umweltministeriums wird diese Strategie derzeit erarbeitet. Sie soll messbare Ziele fĂŒr die Anpassung an die Folgen des Klimawandels festlegen, an die sich die Bundesregierung per Gesetz kĂŒnftig halten muss.
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