Rufe nach schÀrferem Vorgehen gegen GefÀhrder werden lauter
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 10:44 Uhr | dts-nachrichtenagentur.deZum Jugendstrafrecht sagte Hierl, dass man zum Beispiel sagen könnte, dass beim Anschluss an eine terroristische Vereinigung eine sogenannte Entwicklungsunreife nicht mehr gegeben sei. Dann könne Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Auch das Thema BewĂ€hrungsstrafen könne man angehen, sodass es fĂŒr bestimmte Taten keine solche Strafe mehr gebe.
Zum Einsatz von elektronischen FuĂfesseln bei GefĂ€hrdern sagte Hierl: "Da mĂŒssen wir noch mal genauer draufschauen, ob das fĂŒr jeden Fall sinnvoll ist, aber darĂŒber nachzudenken ist auf jeden Fall ein guter Ansatz." DarĂŒber hinaus seien einheitliche Regeln fĂŒr eine PrĂ€ventivhaft nötig. Bayern könne hier ein Vorbild sein, so Hierl.
Der CDU-Innenpolitiker GĂŒnter Krings begrĂŒĂte die VorschlĂ€ge von Dobrindt zur VerschĂ€rfung des Jugendstrafrechts ebenfalls. "Die VorschlĂ€ge von Alexander Dobrindt haben meine volle UnterstĂŒtzung. Insbesondere das Jugendstrafrecht darf nicht dazu fĂŒhren, dass der Staat uns schutzlos lĂ€sst vor hochgefĂ€hrlichen und oft bereits volljĂ€hrigen TĂ€tern", sagte Krings der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Er halte es daher zusĂ€tzlich fĂŒr notwendig, ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
Mit Blick auf den CSD-Anschlag sagte Krings, auf den TĂ€ter sei bei seiner frĂŒheren Verurteilung in Berlin mit groĂer SelbstverstĂ€ndlichkeit Jugendstrafrecht angewandt worden, obwohl er bei der Tat bereits 20 Jahre alt gewesen sei, sich systematisch radikalisiert habe und mit hoher krimineller Energie mehrmals Ausreiseversuche durchgeplant und unternommen habe. Dies zeuge eben nicht von einer "Entwicklungsverzögerung", sondern sei ein Beispiel fĂŒr die Schieflage in der jugendgerichtlichen Praxis. Der Gesetzgeber mĂŒsse darauf eine klare Antwort geben. Die VolljĂ€hrigkeit im Zivilrecht mĂŒsse kĂŒnftig auch mit der vollen Verantwortlichkeit im Strafrecht einhergehen, so der Unionsfraktionsvize.
Der mutmaĂliche TĂ€ter des Anschlags auf den Berliner CSD war den Behörden als islamistischer GefĂ€hrder bekannt. Im Mai war er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefĂ€hrdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, fĂŒr die ihm eine sogenannte "VorbewĂ€hrung" zugestanden wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine höhere, nicht mehr bewĂ€hrungsfĂ€hige Strafe, gefordert.
