LÀnder wollen Gesetz zur Selbstbestimmung nachschÀrfen
02.06.2026 - 10:00:16 | dpa.deMehrere BundeslĂ€nder wollen das Gesetz zur Selbstbestimmung (SBGG) verschĂ€rfen. Ziel der gemeinsamen LĂ€nderinitiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen sei es, die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stĂ€rken, zugleich aber offenkundigen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu verhindern, teilte das sĂ€chsische Justizministerium mit. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet.Â
Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte Diskussion ausgelöst
Mit Blick auf den Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte sich bereits Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fĂŒr eine Gesetzesreform ausgesprochen. Liebich war im Juli 2023 â damals noch als Sven Liebich â wegen Volksverhetzung, ĂŒbler Nachrede und Beleidigung rechtskrĂ€ftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne BewĂ€hrung verurteilt worden.
AnschlieĂend hatte Liebich das Geschlecht von mĂ€nnlich auf weiblich und den Vornamen von Sven in Marla Svenja Ă€ndern lassen. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins FrauengefĂ€ngnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Liebich wurde schlieĂlich an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen hat am Montag die Auslieferung angeordnet. Liebich kann dagegen aber noch Beschwerde einreichen.
Gegen mögliche MissbrauchsfÀlle vorgehen
Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen bitten die Bundesregierung, zeitnah eine Reform auf den Weg zu bringen, die einen PrĂŒfmechanismus fĂŒr alle FĂ€lle offenkundigen Missbrauchs der Regelung schafft. Sie schlagen vor, gesetzlich klarzustellen, unter welchen objektiven Voraussetzungen StandesĂ€mter in solchen FĂ€llen tĂ€tig werden können.Â
«PrĂŒfbar sollen allein objektive und dokumentierbare UmstĂ€nde sein, die auf eine zweckwidrige oder missbrĂ€uchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten», betont Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Jeder Missbrauchsfall gefĂ€hrde das Ziel des Gesetzes, das Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die GeschlechtsidentitĂ€t zu verwirklichen. Der Vorschlag soll zur Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni eingebracht werden.
Gesetz soll ohnehin auf den PrĂŒfstand
UnterstĂŒtzung erhalten die drei LĂ€nder von Unions-Fraktionsvize GĂŒnter Krings. Der Fall Liebich habe erneut gezeigt, wie missbrauchsanfĂ€llig das Gesetz in seiner aktuellen Fassung sei, sagt der CDU-Politiker. Daher sei es gut, dass CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes vereinbart hĂ€tten. Um diese ĂberprĂŒfung, die eigentlich bis zum 31. Juli abgeschlossen sein soll, kĂŒmmert sich vereinbarungsgemÀà das Bundesfamilienministerium.
Der Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der «SĂŒddeutschen Zeitung»: «Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann â das gilt auch fĂŒr den Fall Liebich.» Aber wenn die Justizministerkonferenz VorschlĂ€ge mache, dann sehe man sich die an. Eine Sprecherin des CDU-Familienministeriums verwies nach Angaben der Zeitung auf die laufende Evaluierung des Gesetzes.
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