EU-Staaten: Geld erst nach vier Stunden FlugverspÀtung
05.06.2025 - 17:58:06 | dpa.deGegen groĂen Widerstand aus Deutschland sollen FluggĂ€ste nach dem Willen der EU-Staaten kĂŒnftig erst nach vier Stunden VerspĂ€tung entschĂ€digt werden - und nicht wie bisher nach drei Stunden. Eine ausreichende Mehrheit der EU-Verkehrsminister stimmte bei einem Treffen in Luxemburg einer entsprechenden Ănderung der europĂ€ischen Fluggastrechte zu, wie die polnische EU-RatsprĂ€sidentschaft bekanntgab. Der Gesetzgebungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen, das Europaparlament hat noch ein Wort mitzureden.Â
Bis zu 500 Euro EntschÀdigung
Die Vier-Stunden-Regel soll dem Willen der Minister zufolge fĂŒr Distanzen bis 3.500 Kilometer gelten. FĂŒr lĂ€ngere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen. DafĂŒr soll es dem Kompromiss der EU-Staaten zufolge kĂŒnftig 300 beziehungsweise 500 Euro EntschĂ€digung geben.Â
Bislang besteht fĂŒr FluggĂ€ste pauschal ab drei Stunden VerspĂ€tung Anspruch auf EntschĂ€digung, sofern die Airline diese verschuldet. Konkret gibt es 250 Euro fĂŒr FlĂŒge bis 1.500 km; 400 Euro fĂŒr FlĂŒge bis 3.500 km und 600 Euro fĂŒr LangstreckenflĂŒge mit mehr als 3.500 km.
Deutschland wurde ĂŒberstimmt
Die Bundesregierung hatte sich vehement dafĂŒr eingesetzt, dass Passagiere wie bisher ab drei Stunden VerspĂ€tung entschĂ€digt werden und dafĂŒr pauschal eine EntschĂ€digung von 300 Euro bekommen. Dadurch wĂ€ren Verbraucherrechte gewahrt, aber auch Fluggesellschaften auf LangstreckenflĂŒgen entlastet worden, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor dem Treffen.
Entsprechend stimmte Deutschland der Ănderung bei der Sitzung in Luxemburg nicht zu. «Wir haben den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt gestellt», sagte Schnieder nach der Abstimmung. Er hoffe, dass in bevorstehenden GesprĂ€chen mit dem EuropĂ€ischen Parlament die Möglichkeit bestehe, den Verbraucherschutz zu stĂ€rken.
Airlines argumentieren mit schnelleren ErsatzflĂŒgen
Der deutsche Lobbyverband BDL hatte beim Institut Yougov eine Umfrage unter Passagieren in Auftrag gegeben. Unter der Vorgabe, dass sie noch am selben Tag ihr Ziel erreichen, waren demnach 73 Prozent der befragten Passagiere bereit, erst nach fĂŒnf Stunden VerspĂ€tung einen EntschĂ€digungsanspruch zu erhalten.Â
Nur 21 Prozent fanden die EntschĂ€digungszahlung bereits nach drei Stunden wichtiger. DafĂŒr nĂ€hmen sie in Kauf, ihr Ziel gegebenenfalls erst ein oder zwei Tage spĂ€ter zu erreichen.Â
Die Airlines und ihre VerbĂ€nde argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusĂ€tzlichen Flug verzichtet, weil die hohen EntschĂ€digungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. FĂŒnf Stunden sei die bessere Frist. Wie viel mehr ErsatzflĂŒge genau durch eine FĂŒnf-Stunden-Regel noch am selben Tag stattfinden wĂŒrden, ist unklar.
VerbraucherschĂŒtzer sehen GroĂteil der EntschĂ€digungen in Gefahr
Die europĂ€ische Verbraucherschutzorganisation Beuc spricht von einer erheblichen EinschrĂ€nkung wichtiger Rechte. Die neuen Schwellenwerte wĂŒrden die Mehrheit der FluggĂ€ste ihrer Rechte berauben, da die meisten VerspĂ€tungen zwischen zwei und vier Stunden lĂ€gen.Â
Der Rechtsdienstleister Flightright sieht das Ă€hnlich: «Wenn die vorgeschlagene Revisionsfassung tatsĂ€chlich gesetzlich umgesetzt wird, fallen bis zu 60 Prozent der heutigen EntschĂ€digungsfĂ€lle ersatzlos weg.» Hinzu kĂ€men weitere EinschrĂ€nkungen etwa durch die Ausweitung auĂergewöhnlicher UmstĂ€nde. Wenn das Parlament diese Version der Fluggastrechte nicht stoppe, bleibe kaum etwas ĂŒber.Â
Widerstand im Europaparlament
GrundsĂ€tzlich haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort mitzureden. Dabei formiert sich unter deutschen Abgeordneten bereits Widerstand gegen das Vorhaben der EU-Staaten. Der FDP-Politiker Jan-Christoph Oetjen sagte, das Vorhaben sei in dieser Form «völlig inakzeptabel». Er kĂŒndigte an, dass Fluggastrechte mit einer breiten Mehrheit verteidigt wĂŒrden.
Ăhnliche Töne kommen auch aus anderen Parteien: Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke betonte: «Als Parlament werden wir keine Verschlechterung des Status quo akzeptieren.» Sein CSU-Amtskollege Markus Ferber teilte mit, die drei Stunden hĂ€tten sich als Richtwert etabliert und seien ein guter Mittelweg. Die SPD-Abgeordnete Vivien Costanzo stellte vor der Abstimmung klar, dass es aus ihrer Sicht keinesfalls Abstriche beim Verbraucherschutz geben dĂŒrfe.
EU-RatsprĂ€sidentschaft sieht StĂ€rkung der VerbraucherrechteÂ
Polens Verkehrsminister Dariusz Klimczak erklĂ€rte nach dem Treffen, der Kompromiss bringe klarere und einfachere Vorschriften. Polen hat derzeit den halbjĂ€hrlich wechselnden Vorsitz unter den EU-Staaten inne und bereitet unter anderem die Treffen der Ministerinnen und Minister vor. Die ĂŒberarbeiteten Vorschriften wĂŒrden FluggĂ€sten mehr als 30 neue Rechte einrĂ€umen, die vom Kauf des Flugscheins bis zur Ankunft am Zielort und in einigen FĂ€llen auch darĂŒber hinaus gelten wĂŒrden.Â
In einer Mitteilung der EU-Staaten heiĂt es, Fluggesellschaften mĂŒssten den FluggĂ€sten zum frĂŒhestmöglichen Zeitpunkt eine anderweitige Beförderung anbieten, einschlieĂlich der Möglichkeit, auf FlĂŒge anderer Fluggesellschaften oder auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen.Â
Wenn eine Fluggesellschaft nicht innerhalb von drei Stunden eine angemessene anderweitige Beförderung anbiete, könnten FluggĂ€ste auf eigene Faust eine Alternative organisieren und dafĂŒr eine Erstattung von bis zu 400 Prozent des ursprĂŒnglichen Flugpreises verlangen.
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