NRW, Luftsicherheitsgesetz

NRW will schÀrferes Luftsicherheitsgesetz

06.11.2023 - 14:27:23 | dts-nachrichtenagentur.de

Nachdem ein Geiselnehmer am Flughafen Hamburg am Wochenende auf das Rollfeld gelangt war und so den Betrieb lahmlegt hatte, fordert NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (GrĂŒne) eine VerschĂ€rfung des Luftsicherheitsgesetzes.

Flughafen DĂŒsseldorf (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
"Die Bundesinnenministerin muss das Luftsicherheitsgesetz ĂŒberarbeiten und anpassen", sagte er der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe). "Wir haben jetzt innerhalb von wenigen Monaten mehrere VorfĂ€lle gesehen, in denen FlughĂ€fen lahmgelegt wurden. Teilweise geschah dies durch einfaches Überklettern von ZĂ€unen, teilweise wurde sich Zugang ĂŒber andere Schwachstellen verschafft."

FlughĂ€fen gehörten aber "zur sicherheitsrelevanten Infrastruktur". Die Alarmierungskette hĂ€tte zwar offenbar in allen FĂ€llen funktioniert, trotzdem seien die Attacken nicht verhindert worden. Also sei es notwendig, die Regeln zu Ă€ndern: "Wir mĂŒssen uns die Schwachstellen genau anschauen. Dazu zĂ€hlen auch die ZugĂ€nge zum FlughafengelĂ€nde", so Krischer. "Hier reicht eine einfache Schranke nicht aus und diese Regelung ist auch nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸ. Wir mĂŒssen die Sicherheitsmaßnahmen deshalb bundesweit erhöhen und brauchen dafĂŒr eine klare gesetzliche Vorgabe des Bundes." Konkret meint Krischer, die Regeln fĂŒr den Schutz des Sicherheitsbereiches mĂŒssten klarer sein. Bisher wird nach allgemeinen gesetzlichen Regeln vom Flughafenbetreiber ein "Luftsicherheitsprogramm" formuliert, welches dann von der Luftsicherheitsbehörde geprĂŒft und genehmigt wird. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die gesetzlichen Vorgaben (Europarecht und nationales Recht) beachtet werden. Das Luftsicherheitsprogramm ist als "Verschlusssache - Nur fĂŒr den Dienstgebrauch" eingestuft und unterliegt insoweit der Geheimhaltung.

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