Elterngeld: Voraussetzungen, Höhe und steuerliche Folgen
09.06.2026 - 09:55:00 | presseportal.deWarum Elterngeld fĂŒr viele Familien wichtig
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die einen Ausgleich schaffen soll, wenn nach der Geburt eines Kindes das Gehalt oder zumindest ein Teil davon wegbricht. Diese Möglichkeit wird sehr zahlreich genutzt: Rund 1,61 Millionen MĂŒtter und VĂ€ter in Deutschland erhielten im Jahr 2025 Elterngeld. Davon wĂ€hlten rund 40 Prozent die Variante Elterngeld Plus. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor.
Mit Elterngeld Plus können MĂŒtter und VĂ€ter doppelt so lange Elterngeld erhalten, mĂŒssen sich aber im Gegenzug mit einer geringeren Höhe des Elterngelds begnĂŒgen. Dieses Modell soll fĂŒr mehr FlexibilitĂ€t sorgen, vor allem wenn Eltern bereits wĂ€hrend des Bezugs von Elterngeld wieder stundenweise in ihren Beruf einsteigen möchten.
Wer Elterngeld und Elterngeld Plus erhalten darf
UnabhĂ€ngig davon, welche Variante des Elterngelds gewĂ€hlt wird: Seit April 2025 haben nur noch Elternpaare - sowohl verheiratete als auch unverheiratete - und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 175.000 Euro Anspruch darauf. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich, vereinfacht gesagt, aus sĂ€mtlichen steuerpflichtigen Einnahmen abzĂŒglich verschiedener steuerlicher AbzĂŒge wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen.
Das zu versteuernde Einkommen entspricht also nicht etwa dem Bruttogehalt. Das heiĂt: Eltern und Alleinerziehende, die zusammen ein Jahresbruttoeinkommen von beispielsweise 200.000 Euro haben, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mit ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb der 175.000-Euro-Grenze liegen. Und hĂ€tten damit Anspruch auf Elterngeld. DarĂŒber hinaus kann das Bruttogehalt dank weiterer steuerlicher Abzugsmöglichkeiten auch noch höher ausfallen, ohne dass das zu versteuernde Einkommen die magische Grenze von 175.000 Euro ĂŒberschreitet.
Wieviel Elterngeld ausgezahlt werden kann
Sind die Voraussetzungen fĂŒr den Bezug von Elterngeld erfĂŒllt, stellt sich natĂŒrlich die wichtige Frage: Wie hoch wird es denn ausfallen? GrundsĂ€tzlich gilt: Elterngeld betrĂ€gt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Je höher das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt war, desto mehr Elterngeld landet monatlich auf dem Konto.
Was viele werdende Eltern nicht wissen: Die spĂ€tere Höhe des Elterngelds lĂ€sst sich unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Geburt beeinflussen. Und zwar ohne dafĂŒr mehr arbeiten oder den Chef um eine Gehaltserhöhung bitten zu mĂŒssen. Wie das geht? Ganz einfach: durch einen frĂŒhzeitigen Wechsel der Steuerklasse.
Wie ein Steuerklassenwechsel zu mehr Elterngeld fĂŒhrt
Ehepaare wĂ€hlen hĂ€ufig die Steuerklassen-Kombination 3 und 5. Diese eignet sich fĂŒr Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Dabei sollte sich die- oder derjenige mit dem höheren Einkommen fĂŒr die Steuerklasse 3 entscheiden, dann fallen die monatlichen AbzĂŒge vom Bruttolohn deutlich niedriger aus.
Und an dieser Stelle können werdende Eltern im Gegensatz zu Alleinerziehenden die Höhe des spĂ€teren Elterngelds zumindest teilweise beeinflussen: Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kĂŒmmert, sollte rechtzeitig von der Steuerklasse 5 (oder gegebenenfalls 4) in die Steuerklasse 3 wechseln - und zwar spĂ€testens sieben Monate vor dem Mutterschutz, am besten aber bereits frĂŒh im Jahr vor der Geburt des Kindes. Denn dann erhöht sich das Nettogehalt, das zur Berechnung des Elterngelds zugrunde gelegt wird. Mit dem Ergebnis, dass das Elterngeld entsprechend höher ausfĂ€llt.
Ăbrigens: Beamte können etwas spĂ€ter die Steuerklasse wechseln. Sie haben meist etwa einen Monat lĂ€nger Zeit dafĂŒr.
Welche steuerlichen Folgen Elterngeld haben kann
"Ein frĂŒhzeitiger Wechsel der Steuerklasse ist eine gute und legitime Möglichkeit, um die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen", sagt VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Er gibt aber auch zu bedenken, dass Elterngeld im Jahr des Bezugs fĂŒr einen höheren persönlichen Steuersatz sorgt: "Und dieser Steuersatz gilt dann fĂŒr das gesamte Einkommen. Deshalb mĂŒssen junge Familien fĂŒr die Zeit des Elterngeldbezugs nicht selten eine Steuernachzahlung leisten", so Rauhöft.
Wichtig: Ăbernimmt nach einer gewissen Zeit der andere Elternteil die Betreuung des Kindes, richtet sich ab dem Zeitpunkt die Höhe des Elterngelds nach dessen vorherigen Nettogehalt. War dieser Elternteil in Steuerklasse 5, drohen finanzielle Nachteile, weil dann die ungĂŒnstigere Steuerklasse zu Grunde gelegt wird. Deshalb sollten Eltern im Vorfeld genau prĂŒfen beziehungsweise prĂŒfen lassen, welche Steuerklassen-Kombination im Endeffekt am gĂŒnstigsten fĂŒr sie ist.
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