Organspende, Widerspruchsregelung

Organspende: Bundestag startet neuen Anlauf für Widerspruchsregelung

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 03:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Bundestag beginnt der nächste Anlauf für eine Widerspruchsregelung bei Organspenden. Eine fraktionsübergreifende Gruppe will die automatische Spendebereitschaft für Erwachsene einführen, während ein Gegenantrag auf ausdrückliche Entscheidungen setzt.

Mehr als 8.000 Menschen stehen auf Wartelisten für Spenderorgane. (Archivbild) - Bild: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa
Mehr als 8.000 Menschen stehen auf Wartelisten für Spenderorgane. (Archivbild) - Bild: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa

Im Bundestag startet ein neuer Anlauf für eine weitreichende Änderung der Organspende-Regeln.

Widerspruch soll künftig genügen

Eine fraktionsübergreifende Gruppe bringt einen Gesetzentwurf für die Widerspruchsregelung ein. Danach würde für Erwachsene zunächst gelten, dass sie nach ihrem Tod Organe spenden, sofern sie zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen haben. Bisher ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Über die Entwürfe wird zunächst beraten; eine Abstimmung im Parlament steht noch nicht an. Für die Befürworter ist es der dritte Anlauf: Eine Initiative scheiterte 2020, ein weiterer Vorstoß kam wegen der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung.

254 Abgeordnete unterstützen den Vorstoß

Die Unterstützer kommen aus CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen. Zu ihnen gehören die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU und Karl Lauterbach von der SPD. Sie argumentieren, dass bisherige Verbesserungen die Zahl der Spenden nicht entscheidend erhöht hätten und eine Spende deshalb zum Regelfall werden solle.

Vorgesehen ist zugleich eine verstärkte Aufklärung. Neben dem Entwurf der Abgeordnetengruppe liegt im Bundestag auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der ebenfalls auf die Widerspruchsregelung zielt.

Gegenantrag setzt auf ausdrückliche Entscheidung

Eine zweite fraktionsübergreifende Gruppe lehnt die Widerspruchsregelung ab. Sie argumentiert, Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gelten; zur Selbstbestimmung gehöre auch das Recht, keine Entscheidung treffen zu müssen.

Ihr Antrag sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, ihre Haltung zu dokumentieren. Neben Zustimmung und Ablehnung soll auch die Option bestehen, sich als unentschieden zu erklären.

Mehrheit im Bundestag offen

Der Pro-Entwurf wird von 254 Abgeordneten unterstützt, der Gegenantrag zunächst von 58. Welche Mehrheit sich im 630 Sitze umfassenden Bundestag bildet, ist offen, weil die Abstimmung ohne die sonst üblichen Fraktionslinien vorbereitet wird. Nach der ersten Lesung folgen die Beratungen in den Ausschüssen.

Wartelisten bleiben lang

Im vergangenen Jahr spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das war der höchste Stand seit 2012. Ende 2025 warteten zugleich rund 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan.

Viele Menschen stehen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, halten ihren Willen aber nicht fest. Möglich ist die Dokumentation auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder seit März 2024 auch digital im Organspende-Register.

Nach Angaben des Betreibers, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, waren dort zuletzt knapp 633.000 Erklärungen gespeichert. 82 Prozent stimmten Organentnahmen uneingeschränkt zu, 8,7 Prozent hinterlegten einen Widerspruch.

Großer Bedarf, begrenztes Angebot

Die parlamentarische Debatte trifft auf ein dauerhaftes Missverhältnis zwischen Bedarf und verfügbaren Organen. Ende 2025 warteten rund 8.200 Menschen auf eine Transplantation, während im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod Organe spendeten. Für viele Betroffene entscheidet die Wartezeit über Lebensqualität, weitere medizinische Komplikationen oder das Überleben.

Der politische Streit dreht sich deshalb nicht um das Ziel, mehr Organe zu gewinnen, sondern um den Weg dorthin. Die Befürworter der Widerspruchsregelung setzen darauf, dass eine automatische Spendebereitschaft mehr Menschen zu einer bewussten Auseinandersetzung und Dokumentation bewegt. Der Gegenantrag stellt dagegen die ausdrückliche Zustimmung und den Schutz vor staatlichem Handlungsdruck in den Mittelpunkt.

Entscheidend bleibt die praktische Umsetzung

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt die dokumentierte Entscheidung zentral. Das seit März 2024 bestehende Organspende-Register soll den persönlichen Willen im Ernstfall verlässlich auffindbar machen. Zugleich muss die Information alle Bevölkerungsgruppen erreichen, darunter Menschen mit eingeschränkten Lese-, Sprach- oder digitalen Möglichkeiten.

Für Angehörige kann eine klare Erklärung eine erhebliche Entlastung bedeuten, weil sie in einer akuten Ausnahmesituation nicht stellvertretend über den mutmaßlichen Willen entscheiden müssen. Für Bürgerinnen und Bürger ist daher bereits vor einer gesetzlichen Neuregelung relevant, die eigene Haltung festzuhalten und regelmäßig zu prüfen.

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de | politik | 70172002 |