Pflegekommission, Pflegeheim-Eigenanteile

Pflegekommission soll Eigenanteile in Heimen begrenzen prüfen

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 20:29 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Union und SPD haben den Arbeitsauftrag für die geplante Pflegestrukturkommission festgelegt. Das Gremium soll unter anderem eine Begrenzung der Eigenanteile, eine stärkere soziale Ausrichtung der Zuschüsse und die Einbeziehung privat Versicherter prüfen.

Union und SPD einigen sich im Streit über Pflegekommission
Mann sitzt in einem Rollstuhl im Pflegeheim (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

13 Experten sollen Pflegefinanzierung prüfen

  • Die Pflegestrukturkommission soll aus insgesamt 13 Experten bestehen.
  • Den Vorsitz übernehmen Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber.
  • Die Kommission soll auch eine mögliche Kapitaldeckung in der Pflege untersuchen.

Union und SPD haben ihren Streit über den Arbeitsauftrag der geplanten Pflegekommission beigelegt. Grundlage ist eine geeinte Vorlage für die Kabinettssitzung am Mittwoch.

Begrenzung der Eigenanteile als Prüfauftrag

Die Kommission soll sich auf Wunsch der SPD mit einer Begrenzung der stark steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen beschäftigen. Verbindlich beschlossen wird damit noch kein Pflegedeckel; der in der SPD verwendete Begriff taucht in der Vorlage von Gesundheitsminister Carsten Linnemann nicht auf.

Private Versicherte und soziale Ausgleichsmodelle

Außerdem soll das Gremium prüfen, wie Privatversicherte zur Finanzierung der gesetzlichen Pflege herangezogen werden könnten. Die Vorlage spricht allgemein von Modellen für verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen und verlangt Vorschläge innerhalb und außerhalb der bestehenden Pflegeversicherung.

Zuschüsse sollen zielgenauer wirken

Konkrete Vorschläge soll die Kommission entwickeln, damit Heimbewohner wegen hoher Kosten nicht in die Sozialhilfe rutschen. Geprüft werden soll, ob Zuschüsse der Pflegeversicherung an Einkommen oder Vermögen gekoppelt werden können.

Die Unterstützung soll dadurch stärker auf Menschen ohne Vermögen sowie auf Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen konzentriert werden. Zusätzlich soll die Kommission eine mögliche Kapitaldeckung der Pflegeversicherung untersuchen.

Cremer und Kuhn-Zuber übernehmen Vorsitz

Den Vorsitz der 13-köpfigen Kommission sollen der frühere Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, und die Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, Gabriele Kuhn-Zuber, übernehmen.

Die Einigung legt den Arbeitsauftrag der geplanten Pflegestrukturkommission breiter an, als es die reine Suche nach Einsparmöglichkeiten nahelegt. Neben der Begrenzung stark steigender Eigenanteile soll das Gremium auch Modelle für soziale Ausgleichsmechanismen, eine mögliche stärkere Beteiligung privat Versicherter und eine Kapitaldeckung untersuchen.

Eigenanteile bleiben Kernproblem

Für Pflegeheimbewohner steht dabei die finanzielle Belastung im Mittelpunkt. Die Zuschüsse der Pflegeversicherung sollen nach dem vereinbarten Auftrag zielgenauer bei Menschen mit geringem Einkommen oder ohne nennenswertes Vermögen ankommen. Damit verschiebt sich die Debatte teilweise von einer pauschalen Entlastung aller Betroffenen hin zu einer stärker einkommens- und vermögensabhängigen Unterstützung.

Der Prüfauftrag für eine Begrenzung der Eigenanteile ist politisch weitreichend, enthält aber noch keine konkrete Obergrenze. Auch die mögliche Einbeziehung privat Versicherter bleibt offen, weil die Vorlage lediglich verfassungskonforme Ausgleichsmodelle innerhalb und außerhalb der bestehenden Pflegeversicherung verlangt.

Kommission soll Modelle ausarbeiten

Die 13-köpfige Kommission erhält damit ein breites Reformprogramm. Sie soll nicht nur kurzfristige Entlastungen untersuchen, sondern auch die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung und das Risiko wachsender Sozialhilfeabhängigkeit im Heim betrachten. Die Vorsitzenden Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber sollen die unterschiedlichen Reformansätze zusammenführen.

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