Pflegereform: Städtetag sagt Treffen mit Warken ab
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Deutsche Städtetag kritisiert die beschlossene Pflegereform als zusätzliche Belastung für die Kommunen. Städtetagspräsident und Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) sagte deshalb seine Teilnahme an einem für Freitag geplanten Gespräch der drei kommunalen Spitzenverbände mit Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) ab.
Jung fordert Anrufung des Vermittlungsausschusses
Jung erklärte, die Bundesregierung lasse die Städte finanziell erneut im Regen stehen. Statt einer Entlastung bei den Milliardenkosten der Hilfe zur Pflege komme nun eine zusätzliche Belastung, wenn auch geringer als zunächst geplant.
Besonders kritisierte der Städtetagspräsident, dass kein Deckel für die Eigenanteile Pflegebedürftiger vorgesehen ist. Ein solcher Pflegedeckel hätte nach seiner Einschätzung auch die Kommunen entlastet. Die Länder müssten das Gesetz im Bundesrat stoppen und zunächst in den Vermittlungsausschuss schicken.
Streit über Beschlusszeitpunkt
Das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) hatte das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Jung kritisierte, dass dies einen Tag vor dem Inkrafttreten einer neuen Regel zur Finanzierung von Bundesgesetzen geschah.
Nach dem ab dem 1. Oktober geltenden Konnexitätsprinzip soll der Bund 80 Prozent der zusätzlichen Kosten übernehmen, wenn neue Gesetze Länder und Kommunen finanziell belasten. Jung bezeichnete den Kabinettsbeschluss vom 30. September deshalb als „Affront“ und warf der Bundesregierung einen Vertrauensbruch vor.
Kommunen sehen Gesprächsgrundlage belastet
Wegen des Vorgehens sagte Jung, für weitere Gespräche mit dem Bund fehle zunächst die Grundlage. Das politische Versprechen, den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ einzuhalten, dürfe nicht an einem Kalendertag scheitern.
Nach seinen Angaben fordern die Kommunen seit mehr als einem Jahr Entlastungen bei steigenden Sozialkosten. Die Städte befänden sich in einer dramatischen Finanzlage; es könne nicht sein, dass die Sozialversicherungen durch zusätzliche Lasten für die Kommunen saniert würden.
Die Kritik des Deutschen Städtetags trifft auf einen grundlegenden Zielkonflikt der Pflegereform: Der Bund will die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell stabilisieren, während Städte und Gemeinden bereits hohe Ausgaben für die Hilfe zur Pflege tragen. Übersteigen die Eigenanteile Pflegebedürftiger deren Einkommen und Vermögen, übernehmen Sozialhilfeträger die Kosten. Steigende Heimkosten können damit unmittelbar die kommunalen Haushalte belasten.
Der von Burkhard Jung geforderte Pflegedeckel hätte die Eigenanteile begrenzt und dadurch indirekt auch die kommunalen Ausgaben kalkulierbarer gemacht. Dass dieser Bestandteil nicht im Gesetzentwurf vorgesehen ist, verschärft aus kommunaler Sicht die Sorge, dass Einsparungen oder Entlastungen bei der Pflegeversicherung auf Länder und Kommunen verlagert werden.
Streit über das Konnexitätsprinzip
Politisch besonders konfliktträchtig ist der Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses. Nach dem in der Meldung genannten neuen Konnexitätsprinzip soll der Bund künftig 80 Prozent zusätzlicher Kosten übernehmen, wenn Bundesgesetze Länder und Kommunen finanziell belasten. Die Reform wurde jedoch am 30. September beschlossen, also vor dem Inkrafttreten dieser Regelung am 1. Oktober.
Für Pflegebedürftige und Angehörige bleibt damit entscheidend, wie der Gesetzentwurf im Bundestag und im Bundesrat verändert wird. Die Debatte über einen Eigenanteilsdeckel, die Finanzierung der Hilfe zur Pflege und die Verteilung der Folgekosten dürfte deshalb über die konkrete Reform hinaus die Bund-Länder-Kommunen-Beziehungen belasten.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Erste Reformschritte beschlossen Was sich bei der Pflege ändern...“ (30.09.2026)
Der Beitrag ordnet den Kabinettsbeschluss als kurzfristiges Finanzpaket ein, das eine erwartete Lücke von rund acht Milliarden Euro schließen soll. Anders als die kommunale Kritik rückt er vor allem höhere Beiträge und vertagte Strukturreformen in den Mittelpunkt; der fehlende Pflegedeckel wird ebenfalls erwähnt.
n-tv: „Kabinett beschließt Pflegereform - Gesetz geht in den Bundestag“ (30.09.2026)
n-tv beschreibt die geplanten Änderungen bei Beiträgen, Pflegegraden und Zuschüssen und hebt hervor, dass der Gesetzentwurf noch Bundestag und Bundesrat passieren muss. Damit bestätigt der Artikel den nächsten parlamentarischen Schritt, setzt den Schwerpunkt aber stärker auf die Maßnahmen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung als auf die kommunalen Folgekosten.
Die Beiträge stimmen darin überein, dass der Kabinettsbeschluss zunächst finanzielle Maßnahmen enthält und umfassendere Strukturentscheidungen vertagt. Offen bleibt insbesondere, wie die Länder im Bundesrat mit der Kostenverteilung und dem fehlenden Eigenanteilsdeckel umgehen.
