Pflegereform: VdK kritisiert Kürzung für 39.000 Rentner
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die geplante Abschaffung der Teilrentenlösung für pflegende Angehörige im Rentenalter. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnte, die Regelung treffe Menschen, die ihre Familienmitglieder zu Hause versorgen, und bezeichnete eine Streichung als hochgradig unsolidarisch.
VdK weist Begründung der Regierung zurück
Die Bundesregierung begründet die geplante Änderung damit, dass die Teilrentenlösung eine gesetzgeberische Lücke darstelle. Bentele verwies dagegen darauf, dass die Regelung seit zehn Jahren praktiziert werde und sowohl vom VdK als auch von der Rentenversicherung in Beratungen berücksichtigt worden sei.
Nach Angaben der VdK-Präsidentin würden durch die Abschaffung rund 150 Millionen Euro eingespart. Betroffen seien etwa 39.000 Rentner pro Jahr.
Forderungen nach stärkerer Pflegeversicherung
Der VdK fordert eine Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung, damit die Kosten solidarisch von allen Versicherten getragen werden. Außerdem solle die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden.
Zusätzlich verlangt der Verband einen Steuerzuschuss für gesamtgesellschaftliche Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu zählt er unter anderem Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und Ausbildungskosten für Pflegekräfte. Auch die während der Corona-Pandemie entstandenen Kosten von 5,2 Milliarden Euro müsse der Bund an die Pflegeversicherung zurückzahlen.
Änderung soll 2027 greifen
Bislang können Ruheständler nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitere Rentenpunkte sammeln, wenn sie auf mindestens 0,01 Prozent ihrer Rente verzichten. Die Neuregelung soll diese Möglichkeit ab dem 1. Januar 2027 beenden.
Die Regelung zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung soll dann längstens bis zum Bezug einer Altersrente und zum Erreichen der Regelaltersgrenze gelten. Für pflegende Frührentner soll sich nach den Plänen nichts ändern.
Die geplante Änderung betrifft eine besondere Konstellation in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter eine pflegebedürftige Person versorgt und dafür auf einen kleinen Teil der eigenen Altersrente verzichtet, kann bislang zusätzliche Rentenpunkte erhalten. Die Bundesregierung bewertet diese Möglichkeit als unbeabsichtigte gesetzgeberische Gestaltung und will sie ab dem 1. Januar 2027 beenden.
Für den VdK steht dem vergleichsweise begrenzten Einsparbetrag eine soziale Belastung gegenüber. Pflegende Angehörige übernehmen regelmäßig Aufgaben, die andernfalls professionelle Dienste oder stationäre Einrichtungen leisten müssten. Die Rentenpunkte sind dabei kein allgemeiner Pflegebonus, sondern an Voraussetzungen wie den Umfang der häuslichen Pflege und die Zahlung von Beiträgen durch die Pflegeversicherung geknüpft.
Pflegefinanzierung bleibt ungelöst
Die Auseinandersetzung fügt sich in eine größere Debatte über die Finanzierung der Pflegeversicherung ein. Die Bundesregierung hat kurzfristige Änderungen zur Stabilisierung des Systems auf den Weg gebracht, während strukturelle Fragen in einer geplanten Pflegekommission weiter beraten werden sollen. Dazu gehören die Aufteilung der Lasten zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen und die Entwicklung der Eigenanteile im Pflegeheim.
Für Betroffene ist entscheidend, ob die Neuregelung ausschließlich bereits laufende oder auch künftige Ansprüche betrifft und wie die Übergangsbestimmungen ausgestaltet werden. Für pflegende Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, soll sich nach dem vorliegenden Gesetzestext nichts ändern.
