Pflegeversicherung: ASB-Chef will Immobilien stärker heranziehen
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 07:38 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSFleckensteins Vorschläge zur Pflegefinanzierung
- ASB-Chef Knut Fleckenstein hält eine stärkere Einbeziehung von Vermögen für legitim.
- Er nennt steuerfreie Immobilienübertragungen an Kinder als regelungsbedürftigen Bereich.
- Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro für Elternunterhalt bewertet er als sinnvoll.
- Fleckenstein fordert zudem die Rückzahlung von fünf Milliarden Euro Corona-Hilfen.
ASB fordert Immobilien für Pflegefinanzierung zu berücksichtigen
Der Bundesvorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes, Knut Fleckenstein, will Vermögen und insbesondere Immobilien stärker zur Finanzierung der Pflegeversicherung heranziehen. Zugleich fordert er eine Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen und zusätzliche Einnahmen für das Pflegesystem.
Steuerfreie Übertragung im Mittelpunkt
Fleckenstein regte an, die steuerfreie Übertragung einer Immobilie auf die eigenen Kinder mit Blick auf die Pflege anzupassen. Er begründete dies damit, dass viele Menschen ihr Haus auch als Vorsorge für das Alter finanzierten und anschließend dennoch das Sozialamt für Pflegekosten einspringen müsse.
Eine stärkere Einbeziehung von Vermögen hält der ASB-Chef grundsätzlich für legitim. Die geltende Grenze beim Elternunterhalt bewertet er dagegen als sinnvoll: Kinder sollen sich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen.
Deckel für Eigenanteile gefordert
Fleckenstein dringt außerdem auf eine Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen. Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und Familien großgezogen hätten, sollten im Alter durch stationäre Pflege nicht verarmen.
Mehr Einnahmen für die Pflegeversicherung
Zur Finanzierung schlägt der ASB-Bundesvorsitzende mehrere Maßnahmen vor. Der Staat solle noch offene Corona-Hilfen in Höhe von fünf Milliarden Euro zurückzahlen, die Beitragsbemessungsgrenzen müssten deutlich steigen und grundsätzlich sollten alle Menschen in die Pflegeversicherung einzahlen.
Angehörige und Prävention
Positiv bewertet Fleckenstein, dass pflegende Angehörige weiterhin Rentenpunkte für ihre Pflege erhalten können. Zugleich warnt er vor Einsparungen bei der Prävention, weil eine schwächere ambulante Versorgung nach seiner Einschätzung langfristig höhere Kosten für das Pflegesystem verursachen kann.
Der Vorstoß fällt in eine Phase, in der die Finanzierung der Pflegeversicherung politisch neu geordnet werden soll. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung, sondern auch die Frage, wie stark Pflegebedürftige und ihre Familien durch Eigenanteile belastet werden.
Fleckensteins Forderung zielt auf einen Konflikt zwischen Vermögensschutz und Sozialstaat. Immobilien werden häufig zur Altersvorsorge aufgebaut und innerhalb der Familie weitergegeben. Werden Pflegekosten später nicht aus eigenen Mitteln getragen, können jedoch öffentliche Leistungen erforderlich werden. Eine stärkere Berücksichtigung von Immobilien würde deshalb vor allem die Gestaltung von Übertragungen und die Prüfung der Bedürftigkeit berühren.
Finanzierung und soziale Balance
Gleichzeitig verlangt der ASB-Chef eine Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim. Damit verbindet er die Vermögensfrage mit dem Schutz Pflegebedürftiger vor finanzieller Überforderung. Die von ihm genannten Instrumente – eine Rückzahlung noch offener Corona-Hilfen, höhere Beitragsbemessungsgrenzen und eine Versicherungspflicht für alle – würden die Einnahmeseite verbreitern, wären aber politisch und gesetzgeberisch unterschiedlich weitreichend.
Die aktuelle Reformdebatte macht den Vorschlag unmittelbar relevant: Im Bundestag werden Pläne zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung beraten. Für Familien bleibt entscheidend, wie künftig Pflegekosten, Immobilienübertragungen und die Unterstützung pflegender Angehöriger zusammenwirken.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Bundestag debattiert über Pflegereform“ (05.11.2026)
Der Beitrag ordnet die laufende Reformdebatte ein und verweist auf eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Damit liegt der Schwerpunkt stärker auf der Einnahmeseite als beim ASB-Vorstoß, der zusätzlich Immobilien und Eigenanteile thematisiert.
Stern: „Versorgung: Pflegereform im Bundestag - was soll kommen?“ (05.11.2026)
Der Artikel stellt geplante Maßnahmen für mehr Sicherheit Pflegebedürftiger und zur Begrenzung steigender Eigenanteile heraus. Gemeinsam ist beiden Perspektiven der Fokus auf die finanzielle Stabilität der Pflege, offen bleibt die konkrete Ausgestaltung der Vermögensberücksichtigung.
Die Beiträge zeigen übereinstimmend, dass die Pflegefinanzierung politisch neu justiert wird. Unterschiede liegen beim Schwerpunkt: Während die Reformberichterstattung vor allem gesetzgeberische Maßnahmen betrachtet, erweitert Fleckenstein die Debatte um Immobilienübertragungen, eine allgemeine Beitragspflicht und die Rückzahlung von Corona-Hilfen.
