Buschmann, Behörden

Buschmann: Behörden werden durch Cannabis-Gesetz entlastet

01.04.2024 - 07:52:41 | dpa.de

Polizei und Justiz werden durch die Teillegalisierung von Cannabis perspektivisch entlastet. Nur kurzfristig komme es zu einem höheren Arbeitsaufwand, so Justizminister Buschmann.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht die Polizei und die Justiz durch das Cannabis-Gesetz mittelfristig entlastet. - Foto: Kay Nietfeld/dpa

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet damit, dass mit der Teillegalisierung von Cannabis auf Justiz und Polizei mittelfristig weniger Arbeit zukommt. «Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet», sagte Buschmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). «Sie können dann noch stÀrker relevanter KriminalitÀt nachgehen.»

Derzeit gebe es mehr als 100.000 Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten, sagte Buschmann dem Blatt. Dies sei ein Zeichen, dass die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei. «Sie hat Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz stark belastet, aber den Konsum in Wahrheit doch kaum unterbunden. Konsumenten wurden stattdessen in die HÀnde von Dealern mit minderwertigen Produkten und harten Drogen getrieben.»

Polizei-Gewerkschaft: Konflikte sind vorprogrammiert

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechnet mit Problemen bei Kontrollen. «Konflikte sind vorprogrammiert», sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Alexander Poitz der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Wir sind uns sicher, dass es aufgrund verschiedenster Unklarheiten und fehlender gesetzlicher Definitionen zu deutlich spĂŒrbaren Unzufriedenheiten, Unsicherheiten und Fehlern bei allen Beteiligten kommen wird.»

Der Gewerkschafter verwies etwa auf unterschiedliche Abstandsregelungen zu Einrichtungen. Zudem fehlten der Polizei fĂŒr Kontrollen GegenstĂ€nde wie Feinwaagen oder Analyseinstrumente. Das Gesetz umzusetzen, werde viel Kraft kosten.

«Die Last der Gesetzesumsetzung liegt auf den Schultern der LĂ€nder und Kommunen. Der Bund hat bestellt, der Bund muss bezahlen», forderte Poitz. Er verwies auf den seinen Worten zufolge dringenden Bedarf an Fortbildung und Ausstattung. «Das darf doch keine Leistung der LĂ€nder sein, diese Gelder aufbringen zu mĂŒssen. Es dĂŒrfte schon schwierig genug werden, die Fortbildung ĂŒberhaupt auf die Beine zu stellen.»

Konsum seit Mitternacht legal

Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit Mitternacht erlaubt. Wer 18 und Ă€lter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich fĂŒhren. Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf unter anderem auf SpielplĂ€tzen, SportstĂ€tten, Kinder- und Jugendeinrichtungen. 

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