Bundesregierung, Verteidigung

Privilegierte Partnerschaft vereinbart

06.03.2026 - 15:08:50 | presseportal.de

Berlin - Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) und Zentraler SanitĂ€tsdienst der Bundeswehr beabsichtigen VertrĂ€ge zur Regelung mitwirkender UnterstĂŒtzung

Privilegierte Partnerschaft vereinbart - Foto: presseportal.de
Privilegierte Partnerschaft vereinbart - Foto: presseportal.de

Mit der Unterzeichnung und Feststellung der Privilegierten Partnerschaft am 6. MĂ€rz 2026 in Berlin im Rahmen der SanitĂ€tsĂŒbung MEDIC QUADRIGA 2026 vereinbaren der Zentrale SanitĂ€tsdient der Bundeswehr, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der Malteser Hilfsdienst e.V., im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Grundlagen zur Vertiefung einer wechselseitigen UnterstĂŒtzung auszugestalten.

Zwar ermĂ€chtigt das "Gesetz ĂŒber das Deutsche Rote Kreuz und andere Hilfsgemeinschaften" (DRK-Gesetz) von 2008 sowohl die JUH als auch den MHD zur UnterstĂŒtzung des SanitĂ€tsdienstes der Bundeswehr. Jedoch wurde die Organisation dieser mitwirkenden UnterstĂŒtzung der JUH und des MHD fĂŒr den Zentralen SanitĂ€tsdienst der Bundeswehr bisher weder hinreichend konkret ausformuliert, noch in Art und Umfang benannt. Ein erster Schritt in diese Richtung ist nun getan.

Die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Ressourcen des SanitĂ€tsdienstes der Bundeswehr im Szenario der Landes- und BĂŒndnisverteidigung nicht ausreichen werden. Damit ist eine langfristige unterstĂŒtzende Mitwirkung durch JUH und MHD notwendig und besonders wertvoll.

Mit der Privilegierten Partnerschaft ist zugleich die Absicht verbunden, öffentlich-rechtliche VertrĂ€ge zwischen dem BMVg, der JUH und dem MHD abzuschließen. Darin sollen die GrundzĂŒge der mitwirkenden UnterstĂŒtzung vereinbart werden. So werden beispielsweise Verwendungsauftrag und Verhaltensregeln, die fĂŒr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JUH und des MHD zur UnterstĂŒtzung des Zentralen SanitĂ€tsdienstes der Bundeswehr gelten, vorab festgelegt und bilden so eine verlĂ€ssliche Grundlage.

"Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen machen deutlich: Landes- und BĂŒndnisverteidigung sind eine gesamtstaatliche Aufgabe", sagt Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen SanitĂ€tsdienstes der Bundeswehr. "Deswegen ist eine funktionierende und belastbare zivil-militĂ€rische Zusammenarbeit mit den Johannitern und den Maltesern als Deutschlands grĂ¶ĂŸten zivilen Hilfsorganisationen notwendiger denn je. Die VerlĂ€sslichkeit ziviler UnterstĂŒtzung ist in einem militĂ€rischen Verteidigungsszenario ein entscheidender Erfolgsfaktor."

Die EinsatzkrĂ€fte von JUH und MHD werden keine militĂ€rischen Uniformen tragen und keine Berechtigung zum FĂŒhren einer Waffe besitzen. ZusĂ€tzlich zu ihrer Einsatzkleidung werden sie aber zum Tragen des Schutzabzeichens (Rotes Kreuz) und eines Ausweises gemĂ€ĂŸ Genfer Konvention berechtigt sein. Die EntwĂŒrfe fĂŒr den Verwendungsauftrag und die Verhaltensregeln befinden sich derzeit bereits in Abstimmung.

Oliver Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe sagt: "Wir begrĂŒĂŸen, dass mit der Privilegierten Partnerschaft nun die Grundlage dafĂŒr geschaffen wurde, unsere UnterstĂŒtzung des SanitĂ€tsdienstes der Bundeswehr konkret auszugestalten. In unsicheren Zeiten benötigen wir als Hilfsorganisation sowie fĂŒr unsere EinsatzkrĂ€fte verlĂ€ssliche rechtliche Rahmenbedingungen und klare Regelungen zu Ausbildung, Ausstattung und Haftung. Nur so können wir unsere UnterstĂŒtzung der Bundeswehr schnellstmöglich auf den Weg bringen und im Ernstfall schnell handeln."

Albrecht Prinz von Croy, VizeprĂ€sident des Malteser Hilfsdienstes, lobt das gemeinsame Engagement, hat aber auch klare Forderungen: "Die sanitĂ€tsdienstliche Zusammenarbeit und UnterstĂŒtzung der Bundeswehr ist wichtig. Wir nehmen die Verantwortung, die damit verbunden ist, gerne wahr. Wir freuen uns, dass sich auch die Johanniter-Unfall-Hilfe mit uns gemeinsam engagiert. Es ist ganz wichtig, dass ein möglicher Einsatz fĂŒr unsere EinsatzkrĂ€fte grundsĂ€tzlich freiwillig erfolgt! Deshalb muss schon jetzt die Freistellung durch die Arbeitgeber analog zu THW und FW durch den Gesetzgeber zĂŒgig geregelt werden. Ein Einsatz der Malteser fĂŒr und mit der Bundeswehr - egal ob im In- oder Ausland - erfordert noch abschließende Regelungen im Hinblick auf disziplinarrechtliche UnterstellungsverhĂ€ltnisse und auch im Hinblick auf die FĂŒrsorge unserer eingesetzten Helferinnen und Helfer. Diese dĂŒrfen nicht schlechter gestellt sein als unsere Soldatinnen und Soldaten".

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 33.000 BeschĂ€ftigten, rund 44.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der großen Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein bedeutendes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und SanitĂ€tsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst fĂŒr Menschen mit eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitĂ€ren Hilfe im Ausland.

Der Malteser Hilfsdienst e.V.

Der Malteser Hilfsdienst e.V. hat seine Wurzeln im katholischen geistlichen Ritterorden der Malteser. Der MHD beschĂ€ftigt zur AufgabenerfĂŒllung 55.000 ehrenamtliche und 40.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seine Satzungszwecke sind die Ausbildung und der Einsatz in Erster Hilfe, im SanitĂ€ts- und Rettungsdienst, im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Notfall- und Katastrophenhilfe.

Der SanitÀtsdienst der Bundeswehr

Der SanitĂ€tsdienst der Bundeswehr ist ein militĂ€rischer Fachdienst, der grundlegend und in jedem Handeln zuerst der Menschlichkeit verpflichtet ist. Mit rund 25.000 Frauen und MĂ€nnern sichert der SanitĂ€tsdienst der Bundeswehr die medizinische Versorgung aller Soldatinnen und Soldaten. Im Inland wie im weltweiten Einsatz haben die SanitĂ€tskrĂ€fte den Auftrag, die Gesundheit der Bundeswehrangehörigen zu schĂŒtzen, zu erhalten und wiederherzustellen.

Pressekontakt:

UnterstĂŒtzungskommando der Bundeswehr
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Telefon: +49 (228) 5504 -1112
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