Radikale Töchter, Demokratieförderung

Radikale Töchter klagen gegen Bund wegen 290.000 Euro

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 06:58 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die NGO Radikale Töchter zieht wegen des gestoppten Bundeszuschusses vor das Verwaltungsgericht Köln. Sie verlangt, das bereits begonnene Demokratieprojekt mit einem Volumen von rund 290.000 Euro fortfĂŒhren zu können.

Förderstopp fĂŒr Radikale Töchter: NGO klagt gegen den Bund
Justizzentrum (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Förderung und Klage der Radikalen Töchter

  • Die NGO hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Bund eingereicht.
  • Die Bundeszentrale hatte im Februar 2025 zunĂ€chst vorlĂ€ufige Mittel fĂŒr das Projekt zugesagt.
  • FĂŒr die geplante DurchfĂŒhrung geht es um rund 290.000 Euro.
  • Seit 2019 bot die Organisation gut 400 Workshops in Schulen, Jugendzentren und Kulturzentren an.

Die NGO Radikale Töchter klagt gegen den Stopp von Bundesmitteln fĂŒr ihr Demokratie-Förderprojekt. Der Fall wird vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt, nachdem die Finanzierung Anfang 2026 abgesagt worden war.

VorlÀufige Zusage im Februar 2025

Nach Angaben der SĂŒddeutschen Zeitung hatte die Bundeszentrale der Organisation im Februar 2025 zunĂ€chst eine vorlĂ€ufige Zusage erteilt. Die Radikalen Töchter nahmen daraufhin ihre Arbeit auf.

Anfang 2026 folgte die Absage. Eine fachliche BegrĂŒndung fĂŒr das Ende der Förderung wurde nach Darstellung der Meldung nicht klar genannt.

Petition von Cesy Leonard

Zwischen der Förderzusage und der Absage startete GrĂŒnderin Cesy Leonard eine Petition gegen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Stadtbild. Leonard warf Merz vor, Rassismus salonfĂ€hig zu machen, und sammelte 250.000 Unterschriften.

Die Organisation sieht einen Zusammenhang zwischen der politischen Auseinandersetzung und dem Förderstopp. Mit der Klage will sie erreichen, dass das Vorhaben doch noch durchgefĂŒhrt werden kann.

NGO verweist auf Bedarf politischer Bildung

Leonard erklĂ€rte, nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werde unabhĂ€ngige politische Bildungsarbeit mehr denn je gebraucht. Eine willkĂŒrliche KĂŒrzung sei fahrlĂ€ssig und falsch, sagte sie.

Die Radikalen Töchter wurden 2019 als NGO zur Demokratieförderung gegrĂŒndet. Seitdem boten sie gut 400 Workshops in Schulen, Jugendzentren oder kulturellen Zentren an.

Der Rechtsstreit berĂŒhrt die grundsĂ€tzliche Frage, unter welchen Bedingungen der Bund bereits angestoßene Projekte der politischen Bildung fördern darf und wie transparent eine nachtrĂ€gliche Förderentscheidung begrĂŒndet werden muss. Verwaltungsgerichte prĂŒfen dabei nicht die politische Haltung einer Organisation, sondern die RechtmĂ€ĂŸigkeit des Verwaltungshandelns.

Besondere Bedeutung hat der zeitliche Zusammenhang zwischen der vorlĂ€ufigen Förderzusage im Februar 2025, dem Beginn der Projektarbeit und der spĂ€teren Absage Anfang 2026. FĂŒr die NGO geht es neben der Finanzierung um die Möglichkeit, das konkrete Vorhaben noch umzusetzen. FĂŒr den Bund steht die BegrĂŒndung seiner Förderpraxis im Mittelpunkt.

Bedeutung fĂŒr politische Bildungsarbeit

Die Radikalen Töchter verweisen auf rund 400 Workshops seit der GrĂŒndung im Jahr 2019. Damit steht der Fall zugleich fĂŒr die Rolle zivilgesellschaftlicher TrĂ€ger in Schulen, Jugendzentren und KulturstĂ€tten. Solche Projekte ergĂ€nzen staatliche Bildungsangebote, bleiben aber von Haushaltsentscheidungen und Förderbedingungen abhĂ€ngig.

Das Verwaltungsgericht Köln muss nun klĂ€ren, ob die Entscheidung der zustĂ€ndigen Bundesstelle rechtlichen Anforderungen genĂŒgte und welche Folgen sich daraus fĂŒr das Vorhaben ergeben. Die Klage kann außerdem klĂ€ren, wie verbindlich eine vorlĂ€ufige Zusage ist, wenn ein Projekt bereits begonnen hat. Eine Entscheidung könnte deshalb ĂŒber den Einzelfall hinaus fĂŒr vergleichbare Förderprogramme relevant werden.

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