René Benko erhält Hausarrest mit Fußfessel in Innsbruck
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 10:05 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Benko wechselt in den Hausarrest
- Das Landesgericht Innsbruck genehmigte René Benkos Antrag auf Hausarrest mit elektronischer Fußfessel.
- Der 49-Jährige war im Januar 2025 festgenommen und im September zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
- Am 4. und 5. November muss sich Benko wegen schweren Betrugs und Gläubigerschädigung erneut vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten.
Der Immobilieninvestor René Benko wechselt vom Gefängnis in den Hausarrest mit Fußfessel.
Gericht folgt Antrag des Verteidigers
Das Landesgericht Innsbruck gewährte einen entsprechenden Antrag des Signa-Gründers, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Benkos Anwalt hatte geltend gemacht, sein Mandant könne sich nur außerhalb des Gefängnisses angemessen auf weitere Verfahren vorbereiten.
Verurteilung wegen Schädigung von Gläubigern
Benko war im September in einem teilweise neu aufgerollten Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 49-Jährige seine Gläubiger betrügerisch geschädigt.
Konkret ging es um einen Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro für ein Anwesen in Innsbruck. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benko den Vorschuss gezahlt hatte, obwohl sein Signa-Firmenimperium bereits in einer kritischen Lage gewesen sei.
Weitere Ermittlungen gegen Signa-Manager
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt im umfangreichen Signa-Komplex gegen Benko und weitere Manager. Im Raum stehen unter anderem Vorwürfe des Betrugs, der Untreue und des Bankrotts; weitere Anklagen sind möglich.
Benko hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium rund 20 Jahre lang ein Milliardenvermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie Karstadt und Kaufhof trieben Signa schließlich in die Insolvenz.
Nächster Prozess im November
Die Termine für das nächste Verfahren gegen Benko stehen bereits fest. Am 4. und 5. November soll er sich in Innsbruck wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs und der Schädigung seiner Gläubiger verantworten.
Die WKStA wirft ihm vor, gegenüber einem Investor eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben und dessen Stiftung in Höhe von rund fünf Millionen Euro betrogen zu haben.
Haftlockerung im Signa-Komplex
Der Wechsel in den Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verändert nicht den rechtlichen Status der Verurteilung. Benko bleibt nach der dpa-Meldung wegen der im September verhängten zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt; die Maßnahme betrifft die Form des Vollzugs.
Die Entscheidung fällt in einen deutlich größeren österreichischen Ermittlungs- und Verfahrenskomplex. Die WKStA untersucht neben dem bereits entschiedenen Vorwurf weitere mögliche Delikte rund um Signa. Der nächste feststehende Prozess am 4. und 5. November wird deshalb für Benkos persönliche Strafsituation und für die Aufarbeitung des Zusammenbruchs des Konzerns relevant.
Weitere Verfahren als nächste Belastungsprobe
Im Mittelpunkt des anstehenden Verfahrens steht laut dpa der Vorwurf, Benko habe einem Investor eine unrichtige Garantie gegeben und dessen Stiftung um rund fünf Millionen Euro geschädigt. Es geht damit erneut um Vorgänge aus der Zeit, in der Signa bereits unter erheblichem finanziellen Druck stand.
Für Gläubiger und Geschäftspartner bleibt entscheidend, ob weitere Verfahren zu zusätzlichen Schuldsprüchen oder neuen finanziellen Ansprüchen führen. Der Fall zeigt zugleich, wie sich der Zusammenbruch eines verschachtelten Immobilien- und Handelskonzerns über einzelne Strafverfahren hinweg auswirkt: Die wirtschaftliche Aufarbeitung und die strafrechtliche Verantwortung laufen parallel.
