René Benko erhält Hausarrest mit Fußfessel in Innsbruck
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 11:23 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Benko erhält überwachten Hausarrest
- Das Landesgericht Innsbruck genehmigte den Wechsel des 49-Jährigen aus dem Gefängnis in den Hausarrest.
- Benko soll eine eigens ausgestattete Wohnung beziehen und darf sie täglich eine Stunde verlassen.
- Zusätzlich sind ihm zwei Einkaufstermine pro Woche und Kontakte zum Signa-Umfeld untersagt.
Der Immobilieninvestor René Benko wechselt vom Gefängnis in den Hausarrest mit elektronischer Fußfessel.
Gericht genehmigt Antrag des Signa-Gründers
Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag des Signa-Gründers statt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Benkos Anwalt hatte argumentiert, sein Mandant könne sich nur außerhalb des Gefängnisses angemessen auf weitere Verfahren vorbereiten.
Strenge Regeln für die neue Wohnung
Der 49-Jährige werde eine Wohnung beziehen und damit nicht in seinen gewohnten häuslichen Rahmen zurückkehren. Die Räume sollen technisch so ausgestattet werden, dass der Hausarrest elektronisch überwacht werden kann.
Benko darf die Wohnung einmal täglich für eine Stunde verlassen. Außerdem sind zwei Einkäufe pro Woche erlaubt. Ein Kommunikationsverbot untersagt ihm den Kontakt zu Personen aus dem Umfeld der Signa-Gruppe und einer Privatstiftung.
Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
Die Staatsanwaltschaft legte unmittelbar Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Nach Angaben der Gerichtssprecherin hat dieser Schritt jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Haftstrafe im September verhängt
Benko war erst im September in einem teilweise neu aufgerollten Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sah es als erwiesen an, dass er seine Gläubiger betrügerisch geschädigt hatte.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Benko einen Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro für ein Anwesen in Innsbruck gezahlt, obwohl sein Signa-Firmenimperium bereits in einer schweren Krise steckte. Seit Januar 2025 saß er in Untersuchungshaft.
Weitere Anklagen im Signa-Komplex möglich
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verdächtigt Benko in weiteren Ermittlungssträngen des Betrugs, der Untreue und des Bankrotts. Weitere Anklagen könnten folgen.
Nächster Prozess Anfang November
Am 4. und 5. November muss sich Benko erneut am Landesgericht Innsbruck verantworten. In diesem Verfahren geht es um den Vorwurf des schweren Betrugs und der Schädigung eines Investors.
Die WKStA wirft ihm vor, gegenüber einem Investor eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben und dessen Stiftung um rund fünf Millionen Euro geschädigt zu haben.
Signa brach nach Expansion zusammen
Benko hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium rund 20 Jahre lang ein Milliardenvermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie riskante Zukäufe wie Karstadt und Kaufhof trieben die Signa in die Insolvenz.
Hausarrest als kontrollierte Haftform
Der Wechsel in den elektronisch überwachten Hausarrest beendet Benkos Freiheitsentzug nicht. Er bleibt an strenge Auflagen gebunden: Das tägliche Verlassen der Wohnung ist zeitlich begrenzt, Einkäufe sind nur zu festgelegten Zeiten erlaubt, und Kontakte zu Personen aus dem Umfeld der Signa-Gruppe sowie einer Privatstiftung sind untersagt.
Für das Verfahren hat die Entscheidung dennoch Gewicht. Benko kann sich außerhalb einer Justizanstalt auf weitere Strafprozesse vorbereiten, bleibt aber unter staatlicher Kontrolle. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft stoppt den Vollzug nach Angaben des Gerichts zunächst nicht. Ob die Entscheidung später geändert wird, hängt vom weiteren Rechtsweg und der Bewertung der Auflagen ab.
Weitere Verfahren im Signa-Komplex
Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Signa-Imperiums, das durch steigende Zinsen, höhere Baukosten und riskante Expansion unter Druck geriet. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist damit nicht abgeschlossen: Für Anfang November ist bereits ein weiterer Prozess gegen Benko angesetzt. Dabei geht es um den Vorwurf, ein Investor sei durch eine falsche Garantieerklärung um rund fünf Millionen Euro geschädigt worden.
Für Gläubiger und Geschäftspartner bleibt entscheidend, ob aus den verschiedenen Verfahren weitere Schuldsprüche, Vermögensentscheidungen oder neue Anklagen folgen. Der Hausarrest verändert die Haftbedingungen, nicht aber die offenen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Signa-Zusammenbruchs.
