René Benko zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 16:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer österreichische Investor René Benko ist in einem teilweise neu aufgerollten Verfahren vom Landesgericht Innsbruck zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Vorwurf der GlÀubigerschÀdigung
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-JĂ€hrige einen Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro fĂŒr ein Anwesen in Innsbruck geleistet hatte, obwohl die Lage seines Signa-Firmenimperiums bereits Ă€uĂerst kritisch gewesen sei.
Benko war im Oktober 2025 wegen desselben Verdachts zunÀchst zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Einen Teilfreispruch hob der Oberste Gerichtshof auf, weshalb dieser Teil des Verfahrens erneut verhandelt und das Strafmaà neu festgelegt wurde.
Zahlung kurz vor der Insolvenz
Im Mittelpunkt stand die Vorauszahlung fĂŒr einen weiteren Wohnsitz neben Benkos Villa in Igls. Nach Darstellung der Anklage erfolgte sie, obwohl Benko kurz vor der Insolvenz gestanden habe und dadurch seine GlĂ€ubiger geschĂ€digt worden seien.
Benko bekannte sich nach Angaben der APA nicht schuldig. Er habe zum fraglichen Zeitpunkt darauf vertraut, dass die Sanierung der Signa-Gruppe gelingen werde. Die Anmietung des Hauses sei auf Wunsch seiner Frau erfolgt, damit die Kinder dort ohne Personal einen normalen Schulalltag hÀtten.
Weitere Ermittlungen gegen Signa-Verantwortliche
Benko bestreitet die VorwĂŒrfe. Er sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Gegen ihn und weitere Signa-Manager wird in mehreren weiteren ZusammenhĂ€ngen ermittelt.
Das von Benko aufgebaute Immobilien- und Handelsimperium geriet unter anderem wegen steigender Zinsen und Baukosten sowie risikoreicher ZukÀufe unter Druck. Zur Signa-Gruppe gehörten auch die deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof, bevor das Unternehmen insolvent wurde.
Urteil im Schatten der Signa-Insolvenz
Das Urteil betrifft einen konkreten Vorgang aus der letzten Phase des Signa-Konzerns. Benko hatte mit dem Immobilien- und Handelsimperium ĂŒber Jahre ein Milliardenvermögen aufgebaut. Der Zusammenbruch der Gruppe wurde durch steigende Zinsen, höhere Baukosten und risikoreiche ZukĂ€ufe verschĂ€rft.
Die Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro steht dabei exemplarisch fĂŒr die juristische Frage, ob Vermögen oder Zahlungen noch im Interesse der GlĂ€ubiger eingesetzt werden durften, als die finanzielle Lage bereits kritisch war. Das Gericht bewertete die Zahlung als GlĂ€ubigerschĂ€digung. Der gesetzliche Strafrahmen reicht in diesem Fall von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Bedeutung fĂŒr weitere Verfahren
Das Verfahren ist nur ein Teil der juristischen Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs. Gegen Benko und weitere frĂŒhere Verantwortliche laufen Ermittlungen in mehreren StrĂ€ngen. Die nun verhĂ€ngte Strafe kann deshalb ĂŒber den konkreten Vorwurf hinaus Bedeutung fĂŒr die Bewertung weiterer VorgĂ€nge haben, ersetzt aber keine eigenstĂ€ndige Entscheidung in anderen Verfahren.
FĂŒr GlĂ€ubiger und GeschĂ€ftspartner bleibt entscheidend, in welchem Umfang Vermögenswerte gesichert und AnsprĂŒche durchgesetzt werden können. FĂŒr die Ăffentlichkeit zeigt der Fall, dass die strafrechtliche Aufarbeitung komplexer Unternehmensinsolvenzen Jahre dauern kann und einzelne Entscheidungen jeweils an konkrete Zahlungen und den damaligen Kenntnisstand anknĂŒpfen.
