Rückkehrprämie für Syrer: Bundesregierung plant 7.000 Euro
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 18:24 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Die Bundesregierung will mit einer neuen Rückkehrprämie mehr Syrer zur freiwilligen Ausreise in ihr Heimatland bewegen. Nach einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ steht eine Zahlung von 7.000 Euro kurz bevor.
Die Summe wurde dem Bericht zufolge von zwei mit den Plänen vertrauten Bundestagsabgeordneten bestätigt, während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sie bislang nicht bestätigen wollte.
BAMF hatte höhere Förderung vorgeschlagen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte dem Innenminister bereits vor Monaten eine höhere Förderung vorgeschlagen. Derzeit unterstützt das BAMF die freiwillige Ausreise mit durchschnittlich 1.000 Euro.
Die neue Prämie soll insbesondere alleinstehende und arbeitslose Männer ohne Bleibeperspektive zur eigenständigen Rückkehr bewegen. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits höhere Zahlungen: Dänemark bietet freiwilligen Rückkehrern mehr als 20.000 Euro an.
Haushaltsmittel für Ausreisen steigen
Ein weiterer Hinweis auf die geplante Ausweitung findet sich im Haushaltsentwurf für 2027 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Demnach soll der Etatposten für freiwillige Ausreisen von 38 auf 125 Millionen Euro wachsen.
Die Rückkehrprämie ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets von Innenminister Dobrindt. Das BAMF soll demnach künftig auch in größerem Umfang Schutztitel syrischer Staatsangehöriger überprüfen und gegebenenfalls aberkennen.
Rund 15.000 Syrer ausreisepflichtig
Dadurch könnte die Zahl der ausreisepflichtigen Syrer steigen. Derzeit sind laut dts-Meldung knapp 15.000 Syrer ausreisepflichtig, wobei der Großteil eine Duldung besitzt.
Seit dem Sturz des langjährigen syrischen Machthabers Baschar al-Assad und dem Ende des Bürgerkriegs im Dezember 2024 kehrten aus Deutschland bislang rund 10.000 syrische Migranten zurück. Mehr als 900.000 Syrer leben weiterhin in Deutschland, etwa 450.000 von ihnen beziehen Sozialleistungen.
Abschiebungen nach Syrien bleiben selten
Bei zwangsweisen Rückführungen kommt die Bundesregierung bislang nur langsam voran. Seit Dezember 2025 gab es nach den Angaben lediglich vier Abschiebungen nach Syrien.
Die schwarz-rote Koalition hatte bei der Rückkehr syrischer Staatsangehöriger hohe Ziele formuliert. Bundeskanzler Friedrich Merz brachte bei einem Besuch des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Sharaa in Berlin die Rückkehr von 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer innerhalb von drei Jahren ins Gespräch.
Unionspolitiker begrüßen höhere Anreize für freiwillige Ausreisen. Der CDU-Abgeordnete Günter Krings verwies darauf, dass sich die Union im Koalitionsvertrag für eine stärkere Rückkehrförderung eingesetzt habe; der hessische Innenminister Roman Poseck zeigte sich ebenfalls offen für bessere Anreize.
Die geplante Erhöhung der Rückkehrförderung würde einen deutlichen Kurswechsel innerhalb der bisherigen freiwilligen Ausreisehilfen markieren. Nach den Angaben der dts-Meldung liegt die durchschnittliche Förderung derzeit bei 1.000 Euro. 7.000 Euro wären damit ein Vielfaches des bisherigen Betrags und könnten vor allem für Personen ohne Arbeit, eigenes Einkommen oder realistische Bleibeperspektive eine stärkere finanzielle Entscheidungshilfe darstellen.
Politisch steht die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Versuch der Bundesregierung, freiwillige Rückkehr und Rückführungen stärker miteinander zu verknüpfen. Der Haushaltsansatz für freiwillige Ausreisen soll 2027 von 38 auf 125 Millionen Euro steigen. Das schafft finanziellen Spielraum für höhere Einzelzahlungen, sagt aber noch nichts darüber aus, wie viele Menschen tatsächlich nach Syrien zurückkehren werden.
Rückkehr zwischen Anreiz und Schutzprüfung
Für die praktische Wirkung sind neben der Prämienhöhe die Sicherheits- und Lebensbedingungen in Syrien entscheidend. Ebenso wichtig ist das Verfahren zur Überprüfung bestehender Schutztitel: Werden Schutzentscheidungen widerrufen oder nicht verlängert, könnte die Zahl ausreisepflichtiger Menschen steigen, während eine Duldung eine Abschiebung zunächst weiterhin verhindert.
Die Bundesregierung muss deshalb mehrere Ziele zugleich verfolgen: freiwillige Rückkehr ermöglichen, rechtsstaatliche Schutzprüfungen gewährleisten und belastbare Rückkehrbedingungen sicherstellen. Für Betroffene und Kommunen ist entscheidend, ob aus dem angekündigten Instrument ein konkretes Programm mit klaren Voraussetzungen, Beratung und verlässlicher Auszahlung wird.
