Rufe nach Abschaffung des Jugendstrafrechts fĂŒr VolljĂ€hrige
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 16:18 Uhr | dts-nachrichtenagentur.deBerlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plĂ€diere "fĂŒr die regelmĂ€Ăige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf VolljĂ€hrige". Das Jugendstrafrecht solle in diesen Konstellationen nur noch ausnahmsweise in besonders begrĂŒndeten FĂ€llen zur Anwendung kommen. Der Gesetzgeber unterstelle VolljĂ€hrigen die volle GeschĂ€ftsfĂ€higkeit, so Badenberg. AuĂerdem könnten sie durch die AusĂŒbung ihres Wahlrechts ĂŒber die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden. Dass bei volljĂ€hrigen TĂ€tern unter 21 gerade in FĂ€llen schwerer KriminalitĂ€t dennoch in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet werde, halte sie fĂŒr ĂŒberholt.
Badenberg kĂŒndigte eine Bundesratsinitiative an, die mehrere RechtsĂ€nderungen umfassen soll. Teil des VorstoĂes ist eine Reform der Regeln fĂŒr heranwachsende StraftĂ€ter im Jugendgerichtsgesetz. Daneben will die Justizsenatorin das Verbreiten von IS-Propaganda schĂ€rfer bestrafen. Zudem sollen bei Staatsschutzdelikten kĂŒnftig die Staatsschutzkammern der Landgerichte zustĂ€ndig sein, auch wenn Beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende sind.
Auch Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert eine "Umkehr" der bisherigen Praxis im Jugendstrafrecht. Der Fall mache deutlich, dass man beim Jugendstrafrecht dringend handeln mĂŒsse, sagte die CDU-Politikerin der "Welt am Sonntag". Die derzeitigen Regelungen wĂŒrden der RealitĂ€t schwerer Gewalttaten junger TĂ€ter hĂ€ufig nicht mehr gerecht.
Zwar bleibe der Erziehungsgedanke beim Umgang mit jungen StraftĂ€tern "richtig und wichtig", sagte Geiert. Er dĂŒrfe aber nicht dazu fĂŒhren, dass notwendige und konsequente Reaktionen des Rechtsstaats ausbleiben oder unnötig bĂŒrokratisch erschwert werden. FĂŒr Heranwachsende solle kĂŒnftig grundsĂ€tzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten. Jugendstrafrecht mĂŒsse in diesen FĂ€llen hingegen die begrĂŒndungsbedĂŒrftige Ausnahme sein - nicht der Regelfall.
VorschlĂ€ge, nur bei sogenannten GefĂ€hrdern Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, lehnte Geiert ab. Aus ihrer Sicht wĂ€re eine grundsĂ€tzliche Reform im Jugendstrafrecht nachhaltiger, die sich nicht nur auf die sogenannten GefĂ€hrder bezieht. Der Begriff "GefĂ€hrder" sei zum einen bislang nicht im Strafgesetzbuch angelegt. Zum anderen sehe man generell einen strukturellen Anstieg von schwerer JugendkriminalitĂ€t, auf den der Gesetzgeber im Strafrecht eine Antwort finden mĂŒsse.
