Sabotageermittlungen, NĂŒrnberg

Sabotageplan NĂŒrnberg: Zwei Belarussen in U-Haft

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 18:04 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die bayerischen Ermittler werfen zwei belarussischen Staatsangehörigen vor, einen Brandanschlag auf ein GebÀude oder eine Einrichtung der kritischen Infrastruktur vorbereitet zu haben. Parallel lÀuft gegen die MÀnner ein Verfahren in RumÀnien.

Verfahren in Deutschland und RumÀnien

  • Die Generalstaatsanwaltschaft MĂŒnchen ermittelt gegen zwei belarussische Staatsangehörige.
  • Die MĂ€nner sind 50 und 39 Jahre alt und sitzen seit dem 7. Oktober in Untersuchungshaft.
  • RumĂ€nische Behörden ersuchten Deutschland um die Auslieferung der Beschuldigten.
Die VerdÀchtigen sitzen in Untersuchungshaft. (Symbolbild) - Bild: Peter Kneffel/dpa

Ermittler nehmen zwei Belarussen in NĂŒrnberg fest

Die Generalstaatsanwaltschaft MĂŒnchen ermittelt gegen zwei MĂ€nner, die im Raum NĂŒrnberg einen Sabotageanschlag mit Brandbeschleunigern geplant haben sollen. Die beiden belarussischen Staatsangehörigen sitzen seit dem 7. Oktober in Bayern in Untersuchungshaft.

Unbekanntes Ziel im Fokus

Nach Angaben der Behörde soll ein noch nicht nĂ€her bekanntes GebĂ€ude oder eine Einrichtung der kritischen Infrastruktur angezĂŒndet werden. Der Brand sollte einen erheblichen Sachschaden verursachen und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefĂ€hrden.

Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass die Tat im Auftrag einer fremden Regierung oder Vereinigung und gegen Bezahlung vorbereitet worden sein könnte. Gegen die MÀnner wird wegen Verabredung zu einem Verbrechen der Brandstiftung und AgententÀtigkeit zu Sabotagezwecken ermittelt.

Bayerische ZET ĂŒbernimmt Verfahren

Die Bayerische Zentralstelle zur BekĂ€mpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft MĂŒnchen ĂŒbernahm das Verfahren von der Staatsanwaltschaft NĂŒrnberg-FĂŒrth. Die Beschuldigten sind 50 und 39 Jahre alt.

Paralleles Verfahren in RumÀnien

Gegen die MÀnner lÀuft zugleich ein Ermittlungsverfahren in RumÀnien. Die dortigen Behörden ersuchten Deutschland um die Auslieferung; zunÀchst blieben die beiden jedoch in Deutschland inhaftiert.

Zum Gegenstand des rumĂ€nischen Verfahrens machte die Generalstaatsanwaltschaft keine weiteren Angaben. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ sollen die MĂ€nner in der Nacht zum 14. September an einem Brandanschlag auf einen Industriepark in Brasov beteiligt gewesen sein.

Vorwurf eines internationalen Netzwerks

In dem Industriepark unterhĂ€lt auch ein RĂŒstungsunternehmen ProduktionsstĂ€tten. Nach den im Bericht wiedergegebenen Erkenntnissen des rumĂ€nischen Geheimdienstes SRI sollen die VerdĂ€chtigen einem von Russland gesteuerten Spionage- und Sabotagenetzwerk angehören.

FĂŒr die beiden MĂ€nner gilt die Unschuldsvermutung. Mitte Oktober waren in Deutschland zudem zwei mutmaßliche Saboteure festgenommen worden, die einen Brandanschlag auf eine Starlink-Station in Polen verĂŒbt haben sollen.

Der Fall fĂŒgt sich in eine Reihe von Ermittlungen ein, bei denen deutsche und europĂ€ische Sicherheitsbehörden mögliche AnschlĂ€ge auf kritische Infrastruktur mit mutmaßlichen Verbindungen ins Ausland untersuchen. Anders als bei klassischer Spionage richten sich solche VorwĂŒrfe auf konkrete Vorbereitungshandlungen: das Auskundschaften eines Ziels, die Beschaffung von Brandmitteln oder die Anwerbung von Personen fĂŒr bezahlte Operationen.

FĂŒr die deutsche Sicherheitsarchitektur ist dabei entscheidend, dass die Ermittlungen mehrere Staaten berĂŒhren. Die Beschuldigten sitzen in Deutschland in Untersuchungshaft, zugleich lĂ€uft in RumĂ€nien ein Verfahren. Dadurch mĂŒssen Informationen, Beweismittel und mögliche Auslieferungsfragen zwischen den Behörden abgestimmt werden. Der genaue Zusammenhang zwischen den Verfahren bleibt zunĂ€chst offen.

Risiko fĂŒr kritische Infrastruktur

Die Bedeutung des Falls reicht ĂŒber das bislang unbekannte Ziel hinaus. Ein Brandanschlag auf Einrichtungen der Energieversorgung, Logistik, Industrie oder Verteidigung könnte erhebliche SachschĂ€den verursachen und das SicherheitsgefĂŒhl in der Bevölkerung beeintrĂ€chtigen. FĂŒr Betreiber kritischer Infrastruktur bedeutet die Entwicklung, dass neben Cyberangriffen auch physische Sabotageversuche stĂ€rker berĂŒcksichtigt werden mĂŒssen.

Die Untersuchungshaft dient zunĂ€chst der Sicherung des Strafverfahrens und ist kein Schuldspruch. FĂŒr die weitere Bewertung werden deshalb vor allem die Beweislage, mögliche Auftraggeber, die Rolle der Beschuldigten und der konkrete Zusammenhang mit dem rumĂ€nischen Verfahren entscheidend sein.

n-tv: „RumĂ€nischer Geheimdienst lĂ€sst Kreml-Saboteure auffliegen“ (27.10.2026)

Der Beitrag behandelt einen Brand nahe einer rumĂ€nischen RĂŒstungsfabrik und setzt damit einen Schwerpunkt auf den rumĂ€nischen Teil des Vorgangs. Er ergĂ€nzt die deutsche Meldung um den dortigen Sicherheitskontext, wĂ€hrend der NĂŒrnberger Haftbeschluss und das konkrete deutsche Ziel nicht im Mittelpunkt stehen.

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