Sachsen-Anhalt: Linke plant Gegenkandidatin für AfD-Mann Siegmund
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 13:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWSMehrheitssuche im Magdeburger Landtag
- Ulrich Siegmund will im Dezember im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Ministerpräsidenten gewählt werden.
- Die AfD erhielt bei der Landtagswahl am 6. September 43,8 Prozent und wurde stärkste Kraft.
- Im ersten und zweiten Wahlgang sind 42 Stimmen nötig; die Linke verfügt über acht Sitze.
Linke erwägt Gegenkandidatin für Siegmund
Die Linken-Fraktionschefin Eva von Angern erwägt, bei der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt gegen den AfD-Politiker Ulrich Siegmund anzutreten. Ihre Fraktion berät darüber, eine eigene Kandidatin aufzustellen; eine Entscheidung soll in einer Fraktionssitzung fallen.
Siegmund will im Dezember im Magdeburger Landtag kandidieren, ihm fehlen nach der derzeitigen Sitzverteilung jedoch drei Stimmen für eine Mehrheit.
Entscheidung der Linken steht bevor
Von Angern sagte der Magdeburger Volksstimme, die AfD stehe für eine rückwärtsgewandte Politik und eine Spaltung des Landes. Nötig sei mehr Zusammenhalt. Die Überlegung der Linken gilt zunächst für einen ersten Wahlgang.
Von Angern war bei der Landtagswahl am 6. September zum zweiten Mal Spitzenkandidatin ihrer Partei. Die Linke erreichte 8,6 Prozent und landete auf dem fünften Platz, während die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft wurde.
AfD braucht Stimmen aus anderen Fraktionen
Siegmund ist für seine Wahl auf drei Stimmen aus anderen Reihen angewiesen. Die CDU-Fraktion hat beschlossen, den Saal zu verlassen, während das BSW eine Enthaltung beabsichtigt. Siegmund kündigte an, nur in einem Wahlgang antreten zu wollen.
Die Linke verfügt über acht Sitze. In den ersten beiden Wahlgängen sind jeweils 42 Stimmen und damit die absolute Mehrheit nötig. Von Angern könnte nur gewählt werden, wenn CDU, SPD, Grüne, BSW und Linke gemeinsam für sie stimmten; dies gilt als unwahrscheinlich.
Weitere Wahlgänge sind möglich
Scheitert die Wahl im ersten Wahlgang, muss innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang stattfinden. Wenn auch dieser scheitert, entscheidet der Landtag innerhalb weiterer 14 Tage über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode.
Wird dies nicht beschlossen, folgt unverzüglich ein dritter Wahlgang. Dann genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ob die CDU ihren angekündigten Saalverlass umsetzt, hängt auch von einem Landesparteitag am 5. Dezember ab.
CDU-Strategie bleibt umstritten
Die CDU-Fraktion debattiert ihren Beschluss seit Wochen. Nach der Wahl des AfD-Abgeordneten Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten war CDU-Abgeordneten vorgeworfen worden, für Rausch gestimmt zu haben.
Mit dem Verlassen des Saals will die Fraktion Spekulationen bei der Ministerpräsidentenwahl verhindern. Mindestens ein CDU-Abgeordneter will jedoch im Plenum bleiben. Der geschäftsführende Ministerpräsident Sven Schulze bewirbt sich nicht erneut um den CDU-Landesvorsitz.
Die geplante Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt fällt in eine ungewöhnliche politische Ausgangslage. Die AfD ist nach der Landtagswahl stärkste Kraft, verfügt aber nicht über die notwendige absolute Mehrheit. Ulrich Siegmund ist deshalb auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen, während CDU und BSW eine Unterstützung bislang nicht vorsehen.
Die Entscheidung der Linken, eine eigene Kandidatin aufzustellen, hätte zunächst vor allem politische und parlamentarische Bedeutung. Eva von Angern könnte damit eine Gegenposition zur AfD sichtbar machen, ihre Wahl wäre rechnerisch jedoch nur möglich, wenn mehrere demokratische Fraktionen geschlossen für sie stimmen. Eine solche gemeinsame Mehrheit gilt innerhalb der bestehenden Kräfteverhältnisse als sehr unwahrscheinlich.
Entscheidend wird der dritte Wahlgang
Das Verfahren erhöht den Druck auf alle Fraktionen. In den ersten beiden Wahlgängen ist die absolute Mehrheit erforderlich; scheitert die Wahl, sieht die Landesverfassung weitere Schritte bis hin zu einem dritten Wahlgang vor. Dort reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit könnte die Sitzungsstrategie der CDU entscheidend werden, insbesondere falls einzelne Abgeordnete von der Fraktionslinie abweichen.
Für die Bürgerinnen und Bürger geht es deshalb nicht nur um die Person des künftigen Regierungschefs, sondern auch um die Handlungsfähigkeit des Landes. Eine langwierige Wahl würde politische Entscheidungen verzögern und den Druck auf CDU, BSW, SPD, Grüne, Linke und AfD erhöhen, ihre jeweiligen Linien zur Regierungsbildung offenzulegen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Frankfurter Rundschau: „BSW schießt in Sachsen-Anhalt gegen CDU: Siegmund soll sich Stimmen „bei der CDU holen““ (02.11.2026)
Der Artikel ordnet die Haltung des BSW zur geplanten Wahl ein und stellt eine Unterstützung Siegmunds infrage. Im Mittelpunkt steht damit ebenso wie in der dpa-Meldung die fehlende Mehrheit des AfD-Kandidaten; anders als die Linke fokussiert der Beitrag auf den Konflikt zwischen BSW und CDU.
Stern: „GdP-Bundeskongress: GdP sieht Klärungsbedarf für den Fall einer AfD-Regierung“ (03.11.2026)
Der Beitrag verbindet Siegmunds Kandidatur mit der Frage, welche Folgen eine mögliche AfD-geführte Landesregierung für die Polizei haben könnte. Er bestätigt den bevorstehenden Wahlversuch, setzt den Schwerpunkt aber auf institutionelle Konsequenzen statt auf die Gegenkandidatur der Linken.
Die Beiträge stellen die Abhängigkeit Siegmunds von Stimmen anderer Fraktionen heraus. Unterschiede bestehen beim Schwerpunkt: Während die dpa-Meldung die mögliche Kandidatur von Angern behandelt, rücken die anderen Artikel BSW-Positionen beziehungsweise mögliche Folgen einer AfD-Regierung in den Vordergrund.
