SchĂ€rfere Regeln fĂŒr Messer? FDP spricht von Symbolpolitik
Veröffentlicht am: 12.08.2024 um 16:02 Uhr | dpa, AD HOC NEWSAus der FDP-Bundestagsfraktion kommt Kritik an dem Plan von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fĂŒr eine Reform des Waffenrechts. Ob es in dieser Wahlperiode noch schĂ€rfere Regeln fĂŒr den Besitz und das MitfĂŒhren von gefĂ€hrlichen Messern geben wird, erscheint daher fraglich.Â
«Die VorschlĂ€ge aus dem Bundesinnenministerium sind nicht ĂŒberzeugend», sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Konstantin Kuhle, der Deutschen Presse-Agentur. Um die wachsende MesserkriminalitĂ€t einzudĂ€mmen, mĂŒssten vielmehr bestehende Verbote stĂ€rker kontrolliert und VerstöĂe sanktioniert werden, forderte der FDP-Politiker. Er fĂŒgte hinzu: «Symbolhafte RechtsĂ€nderungen gehen in die falsche Richtung.»
Angesichts der Zunahme von Messerangriffen will Faeser das Waffenrecht verschĂ€rfen. Im neuen Waffenrecht werde sie «den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschrĂ€nken», kĂŒndigte sie in der «Bild am Sonntag» an. In der Ăffentlichkeit sollen Messer demnach nur noch bis zu einer KlingenlĂ€nge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgefĂŒhrt werden dĂŒrfen. Am Rande eines Besuchs des Bundesamtes fĂŒr Verfassungsschutz in Köln sagte sie am Montag: «Sechs Zentimeter ist okay. Das ist ein kleines Obstmesser, wenn sie irgendwo unterwegs sind und ein Picknick machen wollen.»
Der Zeitung hatte sie darĂŒber hinaus gesagt: «FĂŒr gefĂ€hrliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot schaffen. Entsprechende WaffenrechtsĂ€nderungen werden wir in KĂŒrze vorlegen». Das wĂŒrde bedeuten, dass kĂŒnftig die Herstellung, der Erwerb, der Verkauf, das Verwenden und der Besitz solcher Messer verboten wĂ€re. Ausnahmen wĂŒrde es lediglich geben, wenn jemand ein berechtigtes Interesse habe, erlĂ€uterte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums - insbesondere, wenn der Umgang wie bei JĂ€gern in Zusammenhang mit dem Beruf erfolgt, oder wenn es dem Sport dient, beispielsweise beim Segeln oder Bergsteigen. Ein berechtigtes Interesse liege zudem bei Menschen vor, die zweihĂ€ndig zu öffnende Messer nicht nutzen könnten, etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden beziehungsweise dysfunktionalen Hand.
Waffenverbotszonen gibt es bereits in vielen StÀdten
Weiterhin rief Faeser die Kommunen dazu auf, mehr Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten. In GroĂstĂ€dten wie Köln und Hamburg gibt es solche Zonen bereits. Die LĂ€nder könnten nach aktueller Rechtslage bereits weitreichende Verbotszonen fĂŒr Messer an öffentlichen PlĂ€tzen und im öffentlichen Personennahverkehr einrichten, sagte Kuhle. Davon sollten sie Gebrauch machen, wenn sie entsprechende Verbote fĂŒr erforderlich hielten. «Um die wachsende MesserkriminalitĂ€t einzudĂ€mmen, mĂŒssen bestehende Verbote stĂ€rker kontrolliert und VerstöĂe sanktioniert werden», so der FDP-Politiker.Â
Auch dĂŒrften bei Versammlungen, Veranstaltungen, Volksfesten und anderen ZusammenkĂŒnften aus gutem Grund jetzt schon keine Messer mitgefĂŒhrt werden. Das FĂŒhren von Springmessern unterliege zu Recht scharfen Regeln.Â
GrĂŒner: Auch Reform wĂŒrde keine hundertprozentige Sicherheit bringen
Positive Reaktionen zu dem VorstoĂ der Ministerin gab es aus den Reihen der GrĂŒnen. Marcel Emmerich, Obmann der GrĂŒnen-Fraktion im Innenausschuss des Bundestages, sagte, seine Fraktion sei «offen dafĂŒr, diesen Weg mitzugehen». Es sei folgerichtig, wenn die Politik hier ein Signal setze. Gleichzeitig mĂŒsse man den Menschen «reinen Wein einschenken», und klarmachen, dass auch eine entsprechende Reform «keine hundertprozentige Sicherheit» bringen wĂŒrde.Â
Faeser hatte im Januar 2023 einen Entwurf fĂŒr die Reform des Waffenrechts erarbeiten lassen. Einen Kabinettsbeschluss dazu gibt es allerdings bislang nicht. Das heiĂt, die regierungsinterne Abstimmung zu dem Entwurf lĂ€uft noch â Ende offen. Vor allem die FDP hatte sich zu einer möglichen Reform mehrfach skeptisch geĂ€uĂert. Von neuen Regelungen fĂŒr Messer war in dem Entwurf von 2023 nicht die Rede.Â
Die Bundesinnenministerin hatte damals unter anderem eine stĂ€rkere Reglementierung von Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen vorgeschlagen. Umfangreicher werden sollte die ĂberprĂŒfung der ZuverlĂ€ssigkeit und der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz.Â
LĂ€nder machen Druck
Mit ihrem neuen VorstoĂ greift Faeser einen Vorschlag der LĂ€nder auf. Der Bundesrat hatte im Juni die Bundesregierung gebeten, in den Beratungen ĂŒber eine mögliche Gesetzesnovelle ein generelles Verbot von Springmessern zu prĂŒfen, ebenso ein Verbot des FĂŒhrens von Messern mit feststehender Klinge bereits ab sechs Zentimeter KlingenlĂ€nge sowie weitere EinschrĂ€nkungen beim FĂŒhren von Waffen insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen.Â
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, hĂ€lt in Bezug auf Messer noch weitreichendere Ănderungen fĂŒr notwendig. «Das Waffenrecht ist sicher eines der Instrumente, um diesen besorgniserregenden Anstieg einzudĂ€mmen», sagte der CDU-Politiker. ZusĂ€tzlich notwendig seien aber auch verbesserte Kontrollmöglichkeiten in Messerverbotszonen sowie Regelungen zum generellen WaffenfĂŒhrungsverbot bei Menschen, die bereits auffĂ€llig geworden seien. Seit nunmehr zwei Jahren verspreche Faeser hier Ănderungen, doch die Regierung könne nicht liefern.Â
FĂŒr die Sicherheit an Bahnhöfen der Deutschen Bahn und der S-Bahnen sind die Bahn und die Bundespolizei zustĂ€ndig. In U-Bahnen und Bussen sind es hingegen die Betreiber und die jeweilige LĂ€nderpolizei.Â
Auch bei mehr als jedem zehnten Raub ist ein Messer im Spiel
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 8.951 FĂ€lle von gefĂ€hrlicher und schwerer Körperverletzung, bei denen Messer zum Einsatz kamen, entweder um jemanden zu verletzen oder damit zu drohen - ein Anstieg um knapp 9,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch 10,9 Prozent aller Raubdelikte, die 2023 aktenkundig wurden, waren Messerangriffe. Als «Messerangriff» im Sinne der Polizeistatistik zĂ€hlen Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgefĂŒhrt wird. Das bloĂe MitfĂŒhren eines Messers reicht dafĂŒr nicht aus.Â
