Ampelkoalition, Regelung

Ampelkoalition will Regelung zur Abgeordnetenbestechung verschÀrfen

20.02.2024 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de

SPD, FDP und GrĂŒne wollen das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung mit bis zu drei Jahren GefĂ€ngnis fĂŒr Vorteilsnahme verschĂ€rfen.

Plenarsitzung im Bundestag (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Dienstagsausgben). Grund sind die von Abgeordneten im Bundestag und einzelnen Landtagen vermittelten GeschĂ€fte mit Corona-Masken, fĂŒr die sie teilweise Provisionen im sechsstelligen Bereich kassierten, ohne dass dies strafbar gewesen wĂ€re. "MandatstrĂ€ger verfĂŒgen aufgrund ihrer Stellung regelmĂ€ĂŸig ĂŒber besondere Verbindungen und privilegierten Zugang zu den ihrer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Ministerien, Behörden und sonstigen Stellen", heißt es in dem Entwurf der Ampelfraktionen. "Damit einher geht das Risiko einer Kommerzialisierung der entsprechenden Einflussmöglichkeiten durch deren entgeltlichen Einsatz zugunsten von Dritten und damit das Risiko einer Verquickung von monetĂ€ren Interessen mit dem Mandat."

Dies könne das Vertrauen in die Demokratie unterlaufen und zu unsachgemĂ€ĂŸen Entscheidungen von Regierung und Verwaltung fĂŒhren. Die entgeltliche Vertretung von Drittinteressen durch MandatstrĂ€ger sei zwar bereits nach geltendem Recht gemĂ€ĂŸ Paragraf 108e des Strafgesetzbuches strafbar, wenn sie "bei der Wahrnehmung des Mandats" erfolgt, heißt es weiter. "Nach der Rechtsprechung gehört zur Mandatswahrnehmung jedoch nur `das Wirken im Parlament`, mithin im Plenum, in den AusschĂŒssen oder sonstigen parlamentarischen Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Abgeordneten besetzten Kommissionen". TĂ€tigkeiten außerhalb des Parlaments seien davon "selbst dann nicht erfasst, wenn ein MandatstrĂ€ger dabei seine auf sein Mandat zurĂŒckgehenden Kontakte und Beziehungen nutzt". Deshalb soll nun ein neuer Paragraf 108f in das Strafgesetzbuch eingefĂŒgt werden. Er soll lauten: "Wer einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil fĂŒr sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafĂŒr fordert, sich versprechen lĂ€sst oder annimmt, dass er wĂ€hrend seines Mandats zur Wahrnehmung von Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten eine Handlung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Das Gesetz soll fĂŒr Bundes- und Landtagsabgeordnete, Mitglieder des EuropĂ€ischen Parlaments und der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation gelten. Die bei den GrĂŒnen mit den Verhandlungen ĂŒber die Reform betraute Bundestagsabgeordnete Canan Bayram sagte dem RND: "Als Ampelkoalition haben wir uns auf einen neuen Schmiergeldparagrafen geeinigt, der in Zukunft jede unzulĂ€ssige Interessenvertretung und Einflusshandel durch MandatstrĂ€ger unter Strafe stellt. Denn wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schĂ€digen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die IntegritĂ€t politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss." Sie fĂŒgte hinzu: "Bis jetzt konnten FĂ€lle wie die `Masken-AffĂ€re` nicht bestraft werden. Deswegen ist es elementar, zu zeigen, dass wir als Politikerinnen und Politiker dieses Verhalten ablehnen."

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