Prozess: Magdeburger Todesfahrer ab November vor Gericht
17.10.2025 - 09:17:46 | dpa.de
Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt muss sich ab dem 10. November vor Gericht verantworten. Das teilte das Landgericht Magdeburg mit. Am 20. Dezember vergangenen Jahres war Taleb al-Abdulmohsen mit einem Auto ĂŒber den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Er soll sechs Menschen getötet und mehr als 300 zum Teil schwer verletzt haben. Es kamen ein neunjĂ€hriger Junge sowie fĂŒnf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren zu Tode. Damit die derzeit ĂŒber 100 NebenklĂ€ger Platz finden, wurde fĂŒr den Prozess ein eigenes GebĂ€ude gebaut.
Mehrfacher Mord und versuchter Mord
Mitte August hatte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage gegen den 50 Jahre alten al-Abdulmohsen erhoben. Dem Arzt wird mehrfacher Mord und versuchter Mord vorgeworfen. AuĂerdem legt die Generalstaatsanwaltschaft dem Mann gefĂ€hrliche Körperverletzung zur Last. Al-Abdulmohsen wird dem Landgericht nach von zwei AnwĂ€lten verteidigt.Â
Mehr zum Ablauf des Prozesses soll folgen
Zu der Verhandlung vor der ersten groĂen Strafkammer des Schwurgerichtes sind dem Landgericht der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt nach derzeit 147 NebenklĂ€ger zugelassen. Weitere Personen hĂ€tten eine Zulassung beantragt. «Die Zahl kann sich noch im Laufe des Prozesses immer wieder Ă€ndern», sagte Gerichtssprecher Christian Löffler auf Anfrage.Â
Die NebenklĂ€ger sollen von etwa 40 AnwĂ€lten vertreten werden, hieĂ es. Wie viele Prozesstage es gibt, ist bislang unklar. Nicht bekannt ist derzeit auch noch, wie viele Prozesstage geplant und wie viele Zeugen und SachverstĂ€ndigen geladen sind. «Das ist alles Teil eines Ablaufplans fĂŒr den Prozess», erklĂ€rte Löffler. Mit diesem sei in der nĂ€chsten Woche zu rechnen.Â
Nicht-öffentliches Treffen vor dem Prozess
Der Anschlag dauerte laut der Generalstaatsanwaltschaft eine Minute und vier Sekunden. Der saudische Arzt habe einen 340 PS starken Mietwagen genutzt. Er soll mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde ĂŒber den Weihnachtsmarkt gefahren sein. Insgesamt schĂ€digte er den Angaben zufolge 344 Menschen.
Bevor die öffentliche Verhandlung beginnt, soll es Löffler zufolge ein Treffen geben. Der Vorsitzende Richter wolle sich mit den Verteidigern, der Staatsanwaltschaft und den NebenklĂ€geranwĂ€lten zum «ÀuĂeren Ablauf» der Hauptverhandlung abstimmen. Der Angeklagte und die NebenklĂ€ger nehmen daran nicht teil, hieĂ es. Ein solcher nicht öffentlicher Termin sei fĂŒr umfangreiche Strafverfahren wie das gegen al-Abdulmohsen gesetzlich vorgesehen.Â
Eigens gebautes Interims-GerichtsgebĂ€udeÂ
Damit alle Betroffenen - soweit sie möchten - am Prozess teilnehmen können, wurde ein Interims-GerichtsgebĂ€ude errichtet. Die Dimensionen sind enorm: Allein der Verhandlungssaal ist 65 Meter lang und 30 Meter breit, er bietet etwa 450 NebenklĂ€gern und ihren RechtsbeistĂ€nden Platz. Rund 200 Besucher und Medienvertreter können den Prozess verfolgen.Â
Alle bestehenden GerichtssĂ€le im Land hĂ€tten nach Angaben des sachsen-anhaltischen Justizministeriums nicht ausgereicht. Es handele sich um eines der gröĂten Strafverfahren in der Nachkriegsgeschichte, das besondere Anforderungen an Raum, Organisation und Sicherheit stelle.
Unzufriedenheit und FrustrationÂ
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in einer Mitteilung zur Anklageerhebung mitgeteilt, die Tat sei mehrere Wochen in Einzelheiten geplant und vorbereitet worden. Al-Abdulmohsen habe «offenbar aus Unzufriedenheit und Frustration ĂŒber den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen gehandelt, und zwar mit dem Ziel, eine unbestimmte, möglichst groĂe Anzahl von Personen und Personengruppen, die in den Fahrbereich seines Fahrzeugs gelangen wĂŒrden, zu töten.» MittĂ€ter und Mitwisser habe es nicht gegeben.
Das Landgericht hatte das Verfahren zuletzt noch einmal dem Generalbundesanwalt zur Strafverfolgung vorgelegt. Es hatte angenommen, dass es sich um Straftaten handelte, die geeignet seien, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeintrĂ€chtigen. Karlsruhe lehnte die Ăbernahme ab mit der BegrĂŒndung, es gebe keinen Staatsschutzbezug.Â
Arzt in Psychiatrie mit fachlichen Defiziten
Vor der Todesfahrt arbeitete al-Abdulmohsen im MaĂregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) als Arzt fĂŒr Psychiatrie und Psychotherapie. Dort werden Menschen behandelt, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer SuchtmittelabhĂ€ngigkeit straffĂ€llig geworden sind.Â
Angaben seines Arbeitsgebers nach ist al-Abdulmohsen dort immer wieder auffĂ€llig geworden, etwa durch wirre Mails, UnzuverlĂ€ssigkeit und fachliche Defizite. Psychotherapeutischen Behandlungen seien ihm nicht zugetraut worden, hieĂ es in einem Bericht.Â
Anfang Februar war bekanntgeworden, dass sich ein Kollege ein paar Monate vor dem Anschlag Sorgen um die Verfassung von al-Abdulmohsen machte und diese Hinweise auch an Vorgesetzte weitergab. Auch mehrere Sicherheitsbehörden befassten sich immer wieder mit dem TÀter, er war aber als Gegner von Islamisten letztlich durch alle Raster gefallen.
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