Gericht, Prozess

Gericht lehnt im Prozess gegen Höcke zahlreiche AntrÀge ab

01.07.2024 - 09:50:17 | dpa.de

ThĂŒringens AfD-Chef Höcke muss sich wegen eines Nazi-Spruchs verantworten. Am dritten Verhandlungstag ging es zunĂ€chst um weitere mögliche Beweise.

Björn Höcke sieht sich als unschuldig (Archivbild). - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Im Prozess gegen den ThĂŒringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole hat das Landgericht Halle alle BeweisantrĂ€ge der Verteidiger abgelehnt. Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen. AntrĂ€gen der Staatsanwaltschaft gab das Gericht statt. Dabei geht es um den X-Account Höckes mit Blick auf die Zahl der Follower und die Zahl der Aufrufe des Videos von der Veranstaltung, bei der Höcke den Spruch angestimmt haben soll. Möglich ist, dass heute ein Urteil verkĂŒndet wird. 

Höcke muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thĂŒringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole «Alles fĂŒr Deutschland» angestimmt haben soll. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sagte er die ersten beiden Worte und animierte durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollstĂ€ndigen. Dieser wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitĂ€rischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke weist alle VorwĂŒrfe zurĂŒck und sieht sich als unschuldig.

FĂŒr den 52-JĂ€hrigen ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war er wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. RechtskrĂ€ftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

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