Prozess, Höcke

Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole dauert lÀnger

26.06.2024 - 16:00:28 | dpa.de

ThĂŒringens AfD-Chef steht zum zweiten Mal wegen einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Am zweiten Verhandlungstag wurde ĂŒber diverse AntrĂ€ge beraten. Die Zeit reichte nicht.

Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Der Prozess gegen den ThĂŒringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole zieht sich lĂ€nger hin als geplant. Das Landgericht Halle setzte einen zusĂ€tzlichen Verhandlungstag fĂŒr den kommenden Montag an.

Sowohl Höckes Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor zahlreiche AntrĂ€ge gestellt. Um darĂŒber zu entscheiden, sei mehr Zeit nötig, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel.

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker angeklagt, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thĂŒringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole «Alles fĂŒr Deutschland» angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollstĂ€ndigen.

Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitÀrischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet sich als unschuldig.

AntrÀge der Verteidigung

Seine Verteidiger verlangten unter anderem, die Teilnehmer des AfD-Stammtisches zu ermitteln und anzuhören. Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefĂŒhlt hĂ€tten, die Losung zu vervollstĂ€ndigen.

Sie wollen zudem beweisen, dass die Parole im Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung gehabt haben soll und auch nicht weit verbreitet gewesen sein soll. Dazu beantragten sie, Historiker als Zeugen heranzuziehen, und verwiesen auf verschiedene Publikationen zur SA und zum Nationalsozialismus. Höcke selbst hatte bereits gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht fĂŒr strafbar halte.

AntrÀge der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft stellte ebenfalls mehrere AntrĂ€ge, unter anderem wollte sie ein Video mit Äußerungen von Höcke vorfĂŒhren lassen. Darin soll er gesagt haben, dass «politische Schauprozesse» aufgearbeitet werden mĂŒssen und es nach einer Übernahme der Macht durch die AfD wieder eine freie Justiz geben werde. Statt Einsicht und Reue zu zeigen, kĂŒndige der Angeklagte einen persönlichen Rachefeldzug gegen die beteiligten Juristen an, sagte der Anklagevertreter Benedikt Bernzen. Das Gericht lehnte diesen Antrag zu dem Video ab.

UrsprĂŒnglich hatte das Gericht einen SachverstĂ€ndigen als Zeugen geladen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass der Historiker sich in der Vergangenheit negativ ĂŒber die AfD geĂ€ußert habe, sagte Richter Stengel. «Wir haben ihn abgeladen, weil das geht einfach nicht.»

Vorherige Verurteilung und anstehende Landtagswahl

Das Landgericht Halle hatte den 52-jÀhrigen Höcke bereits zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die gleiche Nazi-Parole auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg nutzte. RechtskrÀftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Bei den Landtagswahlen in ThĂŒringen am 1. September will der frĂŒhere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

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