Traunsteiner Missbrauchsprozess: Erzbistum einigt sich mit KlÀger
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 10:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Vergleich im Traunsteiner Missbrauchsprozess
- Das Landgericht Traunstein setzte den Vergleich zwischen dem KlĂ€ger und dem Erzbistum im August endgĂŒltig fest.
- Der frĂŒhere Ministrant hatte mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld und weiteren Schadenersatz verlangt.
- Die Parteien fĂŒhrten seit dem Eingang eines psychiatrischen Gutachtens im Jahr 2025 GesprĂ€che ĂŒber eine Einigung.
Das Erzbistum MĂŒnchen und Freising hat sich im Traunsteiner Verfahren mit einem frĂŒheren Ministranten ĂŒber Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs geeinigt.
Gericht bestÀtigt Einigung
Der endgĂŒltige Vergleich wurde nach Angaben des Landgerichts Traunstein im August gerichtlich festgesetzt. Das Erzbistum habe von Beginn an den Höchstbetrag angeboten, den das Gericht fĂŒr verhĂ€ltnismĂ€Ăig gehalten habe.
Der KlĂ€ger stimmte dem Angebot zu. Wie hoch die Zahlung ausfĂ€llt, wird auf ausdrĂŒcklichen Wunsch des Betroffenen nicht veröffentlicht.
Forderungen gegen TĂ€ter und Bistum
Der Zivilprozess hatte vor mehr als drei Jahren begonnen. Der KlÀger gab an, Mitte der 1990er Jahre in Garching an der Alz von dem wiederholt auffÀllig gewordenen Priester H. missbraucht worden zu sein.
Zu Prozessbeginn verlangte der frĂŒhere Ministrant mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld sowie weiteren Schadenersatz vom TĂ€ter und vom Erzbistum.
Fall prÀgte Aufarbeitung im Erzbistum
Der Fall des Priesters H. zĂ€hlt zu den bekanntesten FĂ€llen aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im Erzbistum MĂŒnchen und Freising. Der KlĂ€ger gilt als eines von zahlreichen Opfern des Priesters.
Benedikt XVI. zunÀchst Beklagter
Internationale Aufmerksamkeit erhielt das Verfahren auch, weil der inzwischen gestorbene Papst Benedikt XVI. anfangs als Beklagter gefĂŒhrt wurde. Als Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von MĂŒnchen und Freising, als H. in das Bistum versetzt wurde.
SpĂ€ter unterzeichnete Ratzinger als PrĂ€fekt der Glaubenskongregation in Rom einen Brief, der H. erlaubte, die Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern. Das Erzbistum hatte die Ausnahme mit dem Hinweis beantragt, H. werde Kindern gegenĂŒber ĂŒbergriffig, wenn er Alkohol trinke.
Verfahren gegen Ratzinger abgetrennt
Kritiker sehen in dem Schreiben einen Beleg dafĂŒr, dass Ratzinger von dem Fall gewusst und nicht verhindert habe, dass H. weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde. Dort missbrauchte der Priester weiterhin Kinder.
Das Verfahren gegen Ratzinger wurde nach dessen Tod an Silvester 2022 abgetrennt, weil die Rechtsnachfolge unklar war. Eine Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter, Ratzingers Nachfolger als Erzbischof von MĂŒnchen und Freising, war bereits 2023 zurĂŒckgenommen worden.
Vergleich beendet zivilrechtlichen Streit
Der Vergleich beendet den seit mehr als drei Jahren laufenden Zivilprozess gegen das Erzbistum MĂŒnchen und Freising. Im Mittelpunkt stand die Forderung eines frĂŒheren Ministranten, der nach eigenen Angaben Mitte der 1990er Jahre in Garching an der Alz von dem Priester H. missbraucht wurde.
Die Einigung fĂ€llt in die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung sexueller Gewalt im Erzbistum. Das Gutachten zur Erzdiözese hatte zahlreiche FĂ€lle und Verantwortungsfragen dokumentiert. Der Traunsteiner Prozess erhielt zusĂ€tzlich internationale Aufmerksamkeit, weil Papst Benedikt XVI. zunĂ€chst als Beklagter gefĂŒhrt wurde. Das Verfahren gegen ihn wurde nach seinem Tod Ende 2022 abgetrennt.
Höhe der Zahlung bleibt vertraulich
FĂŒr den KlĂ€ger ist entscheidend, dass das Gericht den Vergleich im August endgĂŒltig festsetzte und das Erzbistum nach Angaben des Landgerichts den dort als verhĂ€ltnismĂ€Ăig angesehenen Höchstbetrag angeboten habe. Die konkrete Summe bleibt auf Wunsch des Betroffenen geheim. Damit lĂ€sst sich der Vergleich nicht unmittelbar mit anderen kirchlichen Anerkennungs- oder EntschĂ€digungsleistungen vergleichen.
Der Fall zeigt zugleich die unterschiedlichen Ebenen der Aufarbeitung: Der Zivilprozess regelte die AnsprĂŒche des einzelnen Betroffenen, wĂ€hrend Fragen nach kirchlicher Verantwortung und möglichem Wissen frĂŒherer AmtstrĂ€ger davon getrennt bleiben. Die RĂŒcknahme der Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter im Jahr 2023 und die Abtrennung des Verfahrens gegen Benedikt haben diese Fragen juristisch jeweils eigenstĂ€ndig gemacht.
