Ruanda-Urteil, Stamp

Nach Ruanda-Urteil: Stamp hÀlt an Drittstaaten-Plan fest

15.11.2023 - 18:51:39 | dts-nachrichtenagentur.de

Trotz des abschlĂ€gigen Urteils des höchsten britischen Gerichts zur Abschiebung von FlĂŒchtlingen nach Ruanda hĂ€lt der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), an einer Drittstaatenregelung fĂŒr Deutschland fest.

Joachim Stamp (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
"Ich bleibe bei meiner EinschĂ€tzung, dass eine Drittstaatsregelung wĂŒnschenswert ist, es aber noch keinen geeigneten Staat gibt, der Willens und rechtsstaatlich dazu in der Lage ist", sagte der FDP-Politiker am Mittwoch dem "Spiegel". Das Urteil in Großbritannien negiere nicht die Möglichkeit von Drittstaatsverfahren, "sondern die derzeitige rechtliche Situation dafĂŒr in Ruanda".

Das Thema sollte daher "sachlich weiter erörtert werden", so der Migrationsbeauftragte. "Klar ist aber auch, dass eine umfassende VerĂ€nderung nicht einfach vom Himmel fĂ€llt", erklĂ€rte der FDP-Politiker, dessen Aufgabengebiet im Bundesinnenministerium angesiedelt ist. Stamp, der sein Amt in diesem FrĂŒhjahr antrat, soll RĂŒcknahmeabkommen der Bundesrepublik mit LĂ€ndern abschließen, um in Deutschland abgelehnte Asylbewerber leichter abzuschieben und zugleich legale Möglichkeiten zur Zuwanderung zu ermöglichen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe, der kĂŒrzlich mit zwei weiteren Mitgliedern der SPD-Fraktion ein Papier fĂŒr die Auslagerung von Asylverfahren in Nicht-EU-Staaten verfasst hatte, zeigte sich am Mittwoch erleichtert ĂŒber das Urteil aus Großbritannien. "Es ist gut, dass die britischen Gerichte die Regierung in die Schranken weisen", sagte Schwabe dem "Spiegel". "Es geht mir und uns ja vor allem darum, dass wir rechtsstaatliche Verfahren und akzeptable Rahmenbedingungen haben. Das ist unsere absolute Grundbedingung fĂŒr Verfahren in Drittstaaten", sagte der Sprecher fĂŒr Menschenrechte und humanitĂ€re Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion. Der britische Oberste Gerichtshof hatte am Mittwoch die PlĂ€ne der britischen Regierung fĂŒr ungesetzlich erklĂ€rt, per Boot auf die Insel ankommende FlĂŒchtlinge ohne Asylverfahren nach Ruanda abzuschieben. Der Gerichtshof urteilte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Asylsuchende in Ruanda in ihre HerkunftslĂ€nder zurĂŒckgeschoben wĂŒrden. Die britische Regierung hatte noch in der Regierungszeit des Premierministers Boris Johnson mit Ruanda ein Abkommen geschlossen, das gegen die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern die Bereitschaft des ostafrikanischen Landes vorsah, eine nicht nĂ€her genannte Zahl von FlĂŒchtlingen aus Großbritannien aufzunehmen.

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