Thorsten Frei fordert Artikel 37 gegen mögliche AfD-Regierung
Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSUnionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat im Zusammenhang mit einer möglichen AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt den Einsatz des Bundeszwangs nach Artikel 37 des Grundgesetzes ins Spiel gebracht. Bei verfassungsfeindlicher Politik einer solchen Regierung müsse aus seiner Sicht erstmals dieses Instrument zur Verteidigung der Demokratie angewendet werden.
Frei verweist auf Pflicht zur Durchsetzung des Grundgesetzes
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen“, sagte Frei dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). Dazu gehöre ausdrücklich auch Artikel 37 des Grundgesetzes, mit dem die Bundesregierung bei Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen gegen eine Landesregierung treffen kann, die gegen die Verfassung verstößt oder sich weigert, Bundesgesetze zu erfüllen.
Die Institutionen des Staates hätten genau dies zu gewährleisten, betonte der CDU-Politiker mit dem Hinweis, Deutschland sei eine „wehrhafte Demokratie“. Frei erklärte zugleich, der Bundeszwang sei eine Ultima Ratio. Wenn es jedoch nötig sein sollte, habe der Staat die Instrumente, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen. Das sei für ihn eine Selbstverständlichkeit.
Hintergrund: AfD sondiert Regierungsoptionen in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sondiert die dort vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte AfD nach ihrem Sieg bei der Landtagswahl, ob sie die Regierung bilden kann. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Debatte über mögliche verfassungsrechtliche Instrumente gegenüber einer Landesregierung, die gegen demokratische Grundprinzipien verstößt, an Aktualität.
Artikel 37 des Grundgesetzes ist in der Geschichte der Bundesrepublik bislang noch nie angewendet worden. Die von Frei angesprochene Option eines Bundeszwangs markiert daher eine besonders weitreichende Eskalationsstufe im Verhältnis zwischen Bund und Ländern, die nur im Falle schwerwiegender Verstöße einer Landesregierung gegen Verfassung und Bundesrecht zum Tragen käme.
Die Aussagen von Unionsfraktionschef Thorsten Frei fallen in eine Phase, in der die Bundes- und Landespolitik intensiv über den Umgang mit einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt diskutiert. Hintergrund ist der deutliche Wahlsieg der Partei, die dort vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird und nun sondiert, ob sie ein Kabinett bilden kann.
Instrumente der „wehrhaften Demokratie“
Artikel 37 des Grundgesetzes zählt zu den schärfsten Mitteln der sogenannten wehrhaften Demokratie. Er erlaubt der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats, eine Landesregierung zum Befolgen der Verfassung und der Bundesgesetze zu zwingen, bis hin zur – in der Staatsrechtslehre diskutierten – Möglichkeit des Einsatzes von Bundespolizei oder Bundeswehr zur Durchsetzung dieser Maßnahmen. Dass dieses Instrument seit 1949 noch nie angewendet wurde, unterstreicht die politische und verfassungsrechtliche Tragweite, die in Freis Vorstoß mitschwingt.
Parallel dazu wird aktuell über andere Schutzmechanismen debattiert, etwa über ein AfD-Verbotsverfahren und über den Umgang mit geheimen Sicherheitsinformationen, falls die Partei in Magdeburg Regierungsverantwortung übernimmt. Bundesratspräsidenten und Fachminister verweisen dabei einerseits auf hohe juristische Hürden eines Parteiverbots, andererseits auf die Pflicht, die Integrität der Sicherheitsbehörden und sensibler Daten zu schützen.
Konsequenzen für Bund-Länder-Verhältnis
Freis Hinweis auf Bundeszwang macht deutlich, dass im Falle verfassungsfeindlicher Politik einer Landesregierung das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in eine Belastungsprobe geraten könnte. Für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus steht dabei nicht nur die Zusammensetzung einer Landesregierung auf dem Spiel, sondern auch die Frage, wie weit der Bund gehen würde, um demokratische und rechtsstaatliche Mindeststandards gegenüber einem gewählten Landesparlament durchzusetzen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Deutschlandfunk: „Nach der Landtagswahl - Sachsen-Anhalt: AfD will notfalls auch mit einer Stimme Mehrheit regieren” (10.09.2026)
Der Beitrag schildert, wie die AfD nach der Wahl in Sachsen-Anhalt aktiv auf die Bildung einer Landesregierung hinarbeitet und notfalls auch mit einer nur knappen Mehrheit regieren will. Im Vergleich zur Warnung vor Bundeszwang in unserem Bericht legt der Deutschlandfunk den Schwerpunkt auf die innenpolitische Dynamik im Landtag und die strategischen Optionen der AfD, bestätigt aber die Ausgangslage einer möglichen AfD-geführten Regierung.
stern.de: „Nach der Landtagswahl: Minister: Schutz bestimmter Geheimdaten vor AfD prüfen” (10.09.2026)
stern.de berichtet über Beratungen der Innenminister von Bund und Ländern, bestimmte geheime Daten vor dem Zugriff einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu schützen. Während unser Artikel Freis Verweis auf Artikel 37 und den Bundeszwang herausstellt, konzentriert sich stern.de auf praktische Sicherheitsvorkehrungen und den Umgang mit sensiblen Informationen, die etwa Bezüge zu Russland oder Terrorabwehr betreffen.
In der Gesamtschau bestätigen die Medien die politische Ausnahmesituation nach dem AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt. Unterschiede zeigen sich vor allem in der Gewichtung: Einige Berichte rücken institutionelle Schutzmechanismen wie Geheimdatenschutz in den Vordergrund, andere beleuchten stärker die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse und Regierungsoptionen der AfD. Offen bleibt, ob und welche der diskutierten Instrumente im Konfliktfall tatsächlich eingesetzt würden.
