Das Landgericht München I hatte den heute 35-jährigen Boateng wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt - insgesamt 1,2 Millionen Euro. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab der Revision des Ex-Fußballnationalspielers und auch der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Donnerstag statt und verwies das Verfahren an das Landgericht München I zurück.
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