Vergesellschaftung: Dobrindt erschwert Berliner Wohnungspläne
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 11:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBerlin plant Vorgehen gegen Wohnungskonzerne
- Linke, Grüne und SPD wollen private Wohnungsbestände mit mehr als 10.000 Wohnungen vergesellschaften.
- Die Parteien rechnen mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro.
- Eine Landesregierung müsste nach den geplanten Regeln zunächst andere Mittel der Wohnungspolitik ausgeschöpft haben.
Bund will Berliner Vergesellschaftungspläne erschweren
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen, wie sie die Linke in Berlin plant, durch hohe gesetzliche Hürden deutlich erschweren. Sein Ministerium bestätigte Details zu einem geplanten Investitionsschutzgesetz, das noch vor der Regierungsbildung in Berlin vorgelegt werden soll.
Hohe Anforderungen an eine Vergesellschaftung
Eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen soll demnach nur möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste belegen, dass sie andere Mittel wie Investitionen und die Förderung des Wohnungsbaus vollständig ausgeschöpft hat.
Für den Fall einer Enteignung soll eine Entschädigung unmittelbar in Geld und zum Verkehrswert gezahlt werden. Der Verkehrswert soll durch ein Gutachten ermittelt werden.
Berlin plant Eingriff bei großen Beständen
Die Pläne dürften das Vorhaben von Linken, Grünen und SPD in Berlin erheblich erschweren. Die Parteien wollen laut ihrem Sondierungspapier gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen.
Für die Entschädigungen kalkulieren sie mit 16 Milliarden Euro. Dieser Betrag dürfte unter dem Verkehrswert der betroffenen Wohnungen liegen.
Konflikt zwischen Bund und Land
Dobrindt sagte der „Bild“-Zeitung, man werde in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass „willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“. Das Gesetzesvorhaben fällt damit in eine Phase, in der die künftige Berliner Regierungsbildung und die Ausgestaltung der Wohnungspolitik eng miteinander verbunden sind.
Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln gegen Entschädigung. Die Vorschrift wurde bislang kaum praktisch angewandt und ist deshalb rechtlich umstritten. Das geplante Gesetz würde nicht den Verfassungstext ändern, sondern die Bedingungen für ein entsprechendes Landesgesetz und dessen Umsetzung deutlich verschärfen.
Für Berlin hätte das unmittelbare Bedeutung. Linke, Grüne und SPD wollen laut ihrem Sondierungspapier große private Wohnungsbestände ab einer Schwelle von mehr als 10.000 Wohnungen vergesellschaften. Im Raum stehen Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro. Muss dabei der Verkehrswert gezahlt werden, könnte das Modell deutlich teurer werden als von den Parteien kalkuliert.
Rechtliche und politische Folgen
Die geplanten Nachweispflichten würden eine Landesregierung zwingen, zunächst andere Instrumente der Wohnungspolitik auszuschöpfen. Dazu zählen der Neubau, öffentliche Förderung und Investitionen in den Bestand. Die Debatte berührt damit nicht nur die Eigentumsgarantie, sondern auch die Frage, wie weit der Bund Vorgaben für ein Vorhaben eines Landes machen darf.
Für Mieterinnen und Mieter entscheidet sich daran, ob Vergesellschaftung als Instrument gegen hohe Mieten praktisch nutzbar bleibt. Für Eigentümer großer Wohnungsbestände geht es um die Höhe einer möglichen Entschädigung und die Rechtssicherheit künftiger Investitionen. Der Konflikt dürfte deshalb sowohl Berlin als auch die bundesweite Wohnungs- und Verfassungsdebatte prägen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Dobrindt will "Vergesellschaftungs-Fetisch" beenden“ (25.10.2026)
Der Beitrag ordne das Gesetzesvorhaben als Reaktion auf die Berliner Pläne ein, große Wohnungsunternehmen ab 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Im Mittelpunkt stehe damit wie in der dpa-Meldung der politische Konflikt zwischen Bundesvorhaben und Berliner Sondierungsplänen.
Stern: „Vergesellschaftungen: Dobrindt kündigt Investitionsschutzgesetz an“ (25.10.2026)
Der Beitrag stelle die Ankündigung des Investitionsschutzgesetzes und den Berliner Anlass heraus. Gemeinsam ist beiden Berichten die Beschreibung der geplanten Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände; offen bleibt, wie der konkrete Gesetzentwurf rechtlich ausgestaltet und politisch umgesetzt wird.
Die Berichte stimmen beim Anlass und bei der politischen Stoßrichtung überein. Unterschiede liegen vor allem in der Gewichtung von Bundesgesetz und Berliner Vorhaben; die genaue Ausgestaltung des Gesetzentwurfs bleibt der weiteren Gesetzgebung vorbehalten.
